Eine Rentnerin mit großem Herz ist der Liebling von Berlins Nachtschwärmern, die sie seit Jahren mit belegten Brötchen beliefert. Aber wie werden die Brötchen hergestellt? Die Ekel-Küche soll die Polizei möglichst nicht betreten. In ihrer Not greift die ältere Dame zu unkonventionellen Mitteln und landet letztlich vor Gericht. Von Uta Eisenhardt

Seit 16 Jahren versorgen verschiedene Schrippenmuttis Berlins Partyvolk mit belegten Brötchen© Inge Schul/Imago
Schrippenmutti ist ein Berliner Original: Eine kleine, dicke Frau mit großem Herzen und einem reichen Schatz an Anekdoten, die kontinuierlich aus ihr heraussprudeln. Seit Jahren beliefert die gelernte Fleischmamsell Berlins Nachtschwärmer mit belegten Brötchen, Buletten und Salat. In ihren besten Zeiten verkaufte sie 800 Brötchen pro Nacht. Den Erlös verwendet sie zur Beköstigung von Obdachlosen: "Dit is meen Spleen", sagt Inge Schmitt* und zeigt stolz die Artikel, die über sie geschrieben wurden. "Ick hab tausend Freunde", sagt die 69-Jährige. "Aba ooch Neider." Einer von diesen muss sie vor einem Jahr bei der Lebensmittelaufsicht angezeigt haben. Damals klingelten zwei Außendienstler bei ihr und begehrten Einblick in ihre Küche.
Bereitwillig ließ sie die beiden Kontrolleure in ihre Gewerberäume. Blitzblank und sauber sah es hier aus – zu sauber, wie den ungebetenen Gästen dünkte. Sie ahnten, dass die beanstandeten Schrippen nicht an diesem Ort geschmiert worden waren und wollten ihre Wohnküche inspizieren. Doch an diesem Punkt endete die Mitarbeit von Inge Schmitt. "My home is my castle", sagte sie. Ihre Privaträume dürfe niemand betreten.
Die beiden Kontrolleure holten die Polizei. Aber die Wohnungsinhaberin trotzte selbst dieser Staatsgewalt: Meine Schlüssel bekommt ihr nicht! Ihre Hand umschloss das Bund in ihrer Westentasche. Erfolglos zerrte eine Polizistin an diesem Arm. Ihr Kollege griff nach dem anderen Arm, mit dem die Widerspenstige die Schlüsselbund-Hand in der Westentasche festhielt. Da schnellte Schrippenmuttis Kopf plötzlich vor und biss den Beamten in den linken Oberarm. Die Quittung dafür war ein Strafbefehl über 2100 Euro (70 Tagessätze), der Inge Schmitt wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ins Haus flatterte. Doch die Täterin widersprach dem schriftlichen Urteil. Sie möchte ihre Sicht der Dinge der Richterin lieber persönlich vortragen.
Sie sei damals nach langer Krankheit das erste Mal wieder am Schrippenschmieren gewesen, verteidigt sich die Angeklagte. Diese will sie in ihren Gewerberäumen produziert haben. Obwohl die Kontrolleure ihren Arbeitsplatz als "Vorzeige-Küche" bezeichnet hätten, verlangten sie Zutritt zu der "nich janz so schönen Seite", so Inge Schmitt. Die war wegen ihrer Krankheit und eines fehlenden Helfers, der kurz zuvor erschlagen worden war, nicht aufgeräumt. Ihre Wohnung habe aber gar nichts mit der Schrippenproduktion zu tun, dort hätte sie lediglich die Zutaten abgestellt. Vier Kühlschränke standen im Vorraum ihrer Wohnung: Drei seien wegen ihrer Krankheit ausgeschaltet und darum schimmlig gewesen. "Aba ick hatte noch nie Beanstandungen, Frau Richterin! Meine Kunden leben alle noch! Und ick hab Hunderte Kunden und nich zehn oda zwanzig", sagt die Angeklagte.
"Ick bin doch keen Vabrecha", sagt sie. "Müssen die nich einen Durchsuchungsbeschluss haben, wenn die meine Wohnung kontrollieren wollen?" Außerdem sei die Würde des Menschen unantastbar, das stehe schließlich im Grundgesetz. "Die könn´ ja ooch an eenem andern Tach kommen!" Geduldig beantwortet die Richterin alle Fragen: Es sei damals Gefahr im Verzug gewesen und der Polizist habe auch eine Würde. Sie verstehe ja, dass Inge Schmitt ihre unaufgeräumte Wohnung peinlich gewesen sei. Doch der Verdacht war nun mal in der Welt und die Lebensmittelkontrolleure hätten die Aufgabe, dem nachzugehen.
"Aba der hat mir den Arm umjedreht", begehrt Schrippenmutti auf. Das sei kein Grund, einen Polizisten zu beißen, sagt die Richterin. "Ick hab aber nich doll jebissen", sagt die Rentnerin. "Der sollte bloß keene Faxen machen. Wenn ick richtich doll jebissen hätte, dann wäre der 14 Tage lang krank jewesen!" Die Richterin schlägt vor, den Polizisten zu fragen, wie sehr ihm das weh getan hat. Da seufzt die Angeklagte: "Hoffentlich tut er nich zu doll erzählen!"