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15. Dezember 2009, 14:39 Uhr

Wenn Räuber Schmerzensgeld verlangen

Eine Pizzeria wird überfallen. Dem Inhaber und seinen Söhnen gelingt es, den Räuber zu schnappen. Doch vor dem Berliner Amtsgericht findet ein Rollentausch statt: Die Opfer sitzen auf der Anklagebank, und der Räuber fordert Schmerzensgeld. Von Uta Eisenhardt

 

Die Kasse wollte er klauen. Stattdessen gab es Schläge - und der eigentliche Täter wurde zum Opfer© David Hecker/DDP

Kurz nach Mitternacht rannte ein Mann mit einer Kasse auf die unbeleuchtete Straße. Er kam nicht weit, nach zwanzig Metern hatten ihn die Söhne des Pizzeria-Inhabers eingeholt und brachten ihn zu Fall. Die Kasse fiel zu Boden und schlitterte über das regennasse Pflaster. Die Brüder, später noch deren Vater, rangen mit dem Räuber, der sich unter ihnen wand.

Als die Polizei eintraf, sah der Mann schlimm aus: Blut und Tomatenmark hatten ihn rot gefärbt, Gesicht, Brust und Ellenbogen waren geschwollen, später diagnostizierte der Arzt ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades. Deshalb schlüpft der Räuber in die Rolle des Opfers, wenn sich der Pizzeria-Inhaber und dessen Söhne wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Außerdem verlangt er 2500 Euro Schmerzensgeld.

Auch in jener Nacht im September 2008 forderte er Geld. Inhaber Khaled Al-Wazir* bot ihm zehn Euro und eine Packung Zigaretten an. Doch der Maskierte verlangte die komplette Kasse. Mit der Gaspistole dirigierte er den Vater und dessen Söhne Rabih* (26) und Ghassan* (25) in die Küche. Als der Inhaber nach einer Bratpfanne griff, schoss der Räuber.

Gaspistole gegen Bratpfanne

"Ich habe den Angriff mit der Waffe erwidert, um mein leibliches Wohl zu sichern", sagt Thomas Semmler* mit gestelzten Worten, die eher Polizisten vor Gericht benutzen. Der 22-Jährige ist ein hübscher, schlanker Blonder mit gebräuntem Gesicht und blauen Augen. Es fällt schwer, die Tat mit ihm in Verbindung zu bringen.

Nach dem ersten Schuss, so der Pizzeria-Betreiber, prügelte er mit der Bratpfanne auf den Eindringling: "Ich habe mich gewehrt, er hat sehr oft auf mich geschossen, um mir Angst einzujagen", sagt der untersetzte 46-jährige Palästinenser. "Ich nahm Käse, Tomaten und bewarf ihn mit allem, was ich hatte." Seine Söhne verließen unterdessen den Laden durch den Hinterausgang - auf Geheiß ihres Vaters, der sich für sie opfern wollte.

Immer wieder schoss der Räuber auf Khaled Al-Wazir, dann zerrte er ewig an den Kabeln der Kasse. Nun floh auch der Inhaber aus dem gasgeschwängerten Raum. Er schloss die Ladentür und sah wie der Drogenberauschte mit einem Ruck die Kabel trennte. Dabei muss die Kassenlade heraus gefallen sein. "Später fanden wir das Geld auf dem Boden", sagt der Vater.

Gemüse an den Kopf geworfen

Der Eingesperrte schlug auf die gläserne Ladentür, bis diese zerbrach. Durch die Öffnung warf ihm einer der Brüder den Reklame-Aufsteller an den Kopf, gefolgt von einer Ladung Gemüse. Der Räuber schoss nach draußen, dann klemmte er sich die leere Kasse unter den Arm und rannte die Straße hinunter, bis die Brüder ihn von hinten packten.

"Vier Leute haben mich an Armen und Beinen festgehalten", sagt Thomas Semmler dem Gericht. "Sie prügelten mit einer Eisenstange wild auf mich ein." Wer schlug und trat, weiß er nicht. Erst die Polizei habe sein Martyrium beendet. Zwei Monate verbrachte er im Krankenhaus. Bei der polizeilichen Befragung habe er "irgendwelchen Mist erzählt": Er gab an, irrtümlich für den Täter gehalten worden zu sein.

Inzwischen ist die Frage seiner Schuld geklärt. Ein Jahr verbrachte er wegen "versuchter schwerer räuberischer Erpressung im minderschweren Fall", Sachbeschädigung und Körperverletzung in Haft, die restlichen sechs Monate wurden ihm erlassen. Heute lebt der ehemals obdachlose Drogenabhängige im betreuten Wohnen.

Seite 1: Wenn Räuber Schmerzensgeld verlangen
Seite 2: "Aufhören! Der hat genug!"
 
 
KOMMENTARE (6 von 6)
 
schade77 (17.12.2009, 18:03 Uhr)
@XFire
Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass mich das interessieren würde, wenn mich eine Minute vorher jemand mit einer Waffe bedrohen würde und auch noch schiessen würde?!
Mir wurden mal vor langer Zeit alle vier Reifen zerstochen, was ich mit dem just im gleichen Moment gemacht hätte, wenn ich ihn erwischt hätte, kann man hier gar nicht aufschreiben wegen Zensur ;-)

Klar gibt es Rechte, die auch ein Täter hat, aber er schert sich doch auch nicht darum, ob seine Opfer die gleichen Rechte haben, wenn er andere Menschen angreift oder verletzen will...
Nandus (17.12.2009, 17:48 Uhr)
In Amerka
In Amerika wäre er wahrscheinlich von Kugeln durchsiebt worden.
und wer mit einer Waffe einen Überfall durchführt, muss damit rechnen getötet werden. Man stelle sich vor der Besitzer hätte nen Küchenmesser genommen und zugestochen/geschlagen, dann wären wahrscheinlich alle Lampen aus gewesen.
Anderwo gilt: My Home is my Castle
und in Deutschland gilt setzt dich ja nicht zur Wehr sonst wanderste evtl. noch in den Knast.
Josh67 (17.12.2009, 17:39 Uhr)
Unglaublich!
Wer einen anderen Menschen überfällt, auf Ihn schiesst und dis Ladenkasse raubt, dar muss wohl mit Prügel rechnen.
Die Geschädigten auf die Anklagebank zu setzen ist wohl nur in Deutschland möglich!
XFire (17.12.2009, 17:34 Uhr)
Zu einfach gedacht...
zu meinen Vorrednern. Das ist alles von Ihnen etwas zu einfach gedacht. Nach ihrer Logik könnte man einen Kriminellen, welcher sich ergeben hat, einfach Tod prügeln. Auch bei Notwehr muss man verhältnismäßig handeln. Und Notwehr besteht nur solange wie man auch selber in Gefahr ist. Wenn 2 Erwachsene auf einen am Bodenliegenden eindreschen das hat das nichts mehr mit Notwehr zu tun. Natürlich ist das schwer, wenn man noch unter Adrenalin und Wut steht. Man muss auch bedenken was ihre Meinung für folgen hätte. Die Polizei könnte dann genauso handeln und jeden wegen einer "kleineren Tat" gleich exekutieren. Rechte können nicht einfach von jemanden verfallen, weil er sich falsch benimmt, auch wenn das der rachlüsternde Mob manchmal gerne hätte.
Pwnzer (17.12.2009, 17:23 Uhr)
Sowas ...
... gibts auch nur in Deutschland. Es gibt Länder, da hätte ihn ein mütender Mob geprügelt bis das Licht ausgegangen wäre. Aber ist ja nichts neues. In Deutschland wurden ja auch schon Leute verklagt, die einen Einbrecher mit Gewalt geschnappt haben. Nur traurig...
sportartmakler (17.12.2009, 16:56 Uhr)
hier muß unbedingt eine änderung des stgb her
wenn ich mit vorsatz starftaten begehe, in dem fall sogar von der schußwaffe gebrauch mache, dann erlischen automatisch alle rechte. für mich steht gar nicht zur debatte ob der imbißbesitzer und seine söhne vielleicht mit übermäßiger härte reagiert haben, die hatten sich den überfall sicherlich nicht gewünscht. ohne überfall kein blaues auge beim täter, ganz einfache logik.
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