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17. Juni 2009, 07:44 Uhr

Der Gewinner wird der Verlierer sein

Seit Februar beschäftigt sich das Berliner Landgericht mit dem Alkohol-Tod des Schülers Lukas W. Der Wirt Aytac G. soll dessen Tod verschuldet haben, weil er seinen zehn Jahre jüngeren Gegner zum Wetttrinken animierte. Heute soll in diesem einmaligen Justiz-Fall das Urteil gesprochen werden. Von Uta Eisenhardt

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Trinkende Jugendliche: Der Alkohol-Tod von Lukas W. hatte eine bundesweite Debatte über Alkoholismus bei jungen Menschen ausgelöst© DDP

Lustig sollte das Wetttrinken werden. So wie jenes ein halbes Jahr zuvor: Da duellierte sich der Wirt Aytac G. mit einem 18-Jährigen, der sich am Ende bekotzte und bepinkelte - zur Gaudi des Wirtes und seiner jugendlichen Freunde. Im Februar 2007 ließ sich Aytac G. erneut auf ein Gelage ein. Diesmal war sein Gegner der 16-jährige Lukas W. Der Wirt schummelte sich mit Wasser zum Sieg, der Schüler fiel nach fast einem Liter Tequila ins Koma und starb.

Zwei Jahre später steht der 28-jährige Aytac G. wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Berliner Landgericht: Ein rundlicher, türkischstämmiger Berliner, den seine Freunde als fröhlich und kommunikativ beschreiben. Einer, der Probleme leicht zu nehmen scheint, eine Spielernatur. Nach der Schließung seiner Kneipe fand er Arbeit in einem Callcenter.

Es ist ein einmaliger Justizfall, der das Trinkverhalten einer ganzen Generation Minderjähriger berührt, von denen allein in Berlin Hunderte pro Jahr zur Entgiftung ins Krankenhaus geschafft werden müssen. Darf jeder so viel trinken, wie er möchte, und handelt es sich beim Tod von Lukas W. um ein tragisches, nicht vorhersehbares Unglück? Oder können diejenigen belangt werden, die den tödlichen Alkoholkonsum fördern?

Gleich zu Beginn des Prozesses im Februar dämpft der Vorsitzende Richter die Erwartungen. Es gehe hier um die individuelle Schuld des Angeklagten am Tod eines jungen Menschen, erklärt Peter Faust: "Wir können nicht klären, warum Jugendliche sich betrinken und wie Eltern das verhindern können. Wir können auch nicht klären, wie man besser die Gaststätten kontrolliert."

Es ist der Auftakt zu einem zähen Prozess, in dem insbesondere der Verteidiger durch ständige Zwischenrufe für eine unwürdige Atmosphäre sorgt. Überdies bezeichnet er scheinbar versehentlich Staatsanwalt Reinhard Albers als "Staatsanwalt Albern". Später beschimpft er einen der überwiegend jugendlichen Zeugen als "Pennäler", weil dieser dem Anwalt attestiert, er habe nicht richtig zugehört. Die Schuld seines Mandanten spielt er mit Ironie herunter: "Im Saal wabert die Empörung, ein schlimmes Verbrechen ist passiert!"

Niemand weist den Verteidiger in die Schranken. Der Vorsitzende Richter befördert sogar das Klima der Respektlosigkeit indem er frozzelnd das Rezept für den Cocktail "Sex on the beach" verliest - all das in Anwesenheit der traumatisierten Mutter des Opfers. Wie eine Farce wirken dann die Worte des Richters, mit denen er die Befragung der Mutter einleitet: "Es ist unvermeidbar, dass es für Sie schmerzlich ist."

Vor mehr als zwei Jahren zog Aytac G. mit seiner Bar "Eye T" vom Süden in den Westen Berlins. Sie war unter Minderjährigen gut bekannt: Billig und ohne Kontrollen wurde hier Alkohol serviert. Das wäre ihm egal gewesen, bekundet Aytac G., dem in der 180 Fälle umfassenden Anklage auch 174 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vorgeworfen werden.

Zwei Wochen nach Einweihung der neuen Bar fand das Wetttrinken mit Lukas W. statt. Wochen vorher hätte der Schüler davon erzählt, sagen seine Freunde vor Gericht. Der trinkfeste junge Mann wollte unbedingt gegen den Wirt antreten, der sich damit brüstete, ein halbes Jahr zuvor ein alkoholisches Duell gewonnen zu haben.

In der Nacht von Samstag zu Sonntag, den 25. Februar 2007 besuchte Lukas W. eine Disco. Dort habe Lukas zwei, drei Bier getrunken, erinnert sich einer seiner Begleiter: "Nicht mehr - weil er noch wetttrinken wollte." Anschließend begab sich der Gymnasiast ins "Eye T". Drei Freunde hatte er zuvor gebeten, ihn zu begleiten und auf ihn aufzupassen. Alle hatten ihm abgesagt.

Allein begab sich der Schüler gegen 4 Uhr morgens in die Bar. Zuvor hatte der Wirt eine Tequila-Flasche mit Wasser gefüllt und seinen Türsteher angewiesen, ihm daraus "zwischendurch" einzuschenken. "Nur ich und Herr G. wussten von dem Wasser", sagt Edis B. Der Angeklagte begründet seinen Betrug: "Ich war damals schlecht ernährt und ziemlich müde." Maximal zehn Tequila hätte er noch vertragen. Ohne viel Aufhebens begannen die beiden Kontrahenten mit dem Wetttrinken. Zwischendurch tanzten und schwatzten sie mit den anwesenden etwa 15 bis 20 Jugendlichen. Die bemerkten wenig von dem Gelage - nur die Zahlen, die der 17-jährige Schiedsrichter "Matze" aufrief.

Etwa bei der 20. Runde verwechselte eine Kellnerin die beiden Gläser. Der Schüler rief: "Schmeckt wie Wasser!" Einen Betrug witterte er nicht - im Gegensatz zum Schiedsrichter: "Ich bin stutzig geworden, habe hinter die Bar geguckt und sah, wie Edis aus zwei Flaschen eingoss", erinnert sich "Matze". Darum stellte er die Tequila-Flasche offen auf den Tisch.

Trotz der ungleichen Bedingungen lag Lukas W. zunächst in Führung, sagt ein anderer Zeuge. Nach dem 40. Tequila habe der Schüler um eine Pause gebeten. "Dann hat Aytac eine Fünfer-Reihe ausgetrunken", so dieser Zeuge. "Lukas wurde damit unter Druck gesetzt, hat aber seine Fünfer-Reihe nicht mehr geschafft." Gegen fünf Uhr sank der Kopf des Verlierers auf seinem Arm.

Zehn Minuten später überließ der angetrunkene Sieger seine Bar jenem Freundeskreis aus 16- bis 20-Jährigen, die zur so genannten "Eye T-Family" gehörten. Sie sollten aufräumen und den Schüler nach Hause schaffen. Der Wirt selbst fuhr in die Wohnung seiner damaligen Freundin, um deren Tochter zu beaufsichtigen. Im Hausflur parkte er eine Bar-Bekanntschaft: Die junge Frau wartete dort, bis Aytac G.'s Freundin die Wohnung verlassen hatte.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, was der Wirt Aytac G. dachte, als er vom Tod seines Gegners erfuhr

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KOMMENTARE (10 von 17)
 
NewWorld (17.06.2009, 12:25 Uhr)
Hier wurden aber...
...viele Verstöße begangen.
Tequilla dürfte garnicht an Jugendliche ausgeschenkt werden.
Der Jugendliche hätte sich um diese Uhrzeit allein garnicht in der Kneipe aufhalten dürfen.
Eine 16jährige hätte um diese Uhrzeit in der Kneipe garnicht als Kellnerin arbeiten dürfen.
Die Mutter ist ihrer Aussichtspflicht auch nicht nachgekommen.
Der Wirt hätte die Kneipe nicht verlassen dürfen, es sei denn ein volljähriger Angestellter hätte die Verantwortung übernommen.
Und an die Rassisten hier unter den Kommentatoren: Das es ein milderes Urteil aufgrund der Herkunft des Wirtes geben wird, ist eine Behauptung, die nur euren kranken Gehirnen entsprungen ist.
Texterin (17.06.2009, 12:04 Uhr)
@felice4711
Lesen sie bitte richtig. Das Opfer war 16 Jahre alt!
"Diesmal war sein Gegner der 16-jährige Lukas W. Der Wirt schummelte sich mit Wasser zum Sieg, der Schüler fiel nach fast einem Liter Tequila ins Koma und starb."
felice4711 (17.06.2009, 11:50 Uhr)
wieso wird hier
von den Kommentatoren von einem "Kind" gesprochen? Wie dem Artikel zu entnehmen ist, handelt es sich doch um einen 18jährigen und damit um einen Erwachsenen mit allen Rechten und Pflichten nebst Wahlrecht, Autofahren usw. Hier wurde kein "Kind" zum Alk verführt, der Gastwirt hat nicht gegen ein Gesetz verstoßen und einem Minderjährigen Alkohol ausgeschenkt, sondern hier hat vermutlich ein durchaus erwachsener, volljähriger Gernetrinker, dessen Schnapsidee "Wetttrinken" seine letzte Aktion gewesen ist.
MarthaMuse (17.06.2009, 11:41 Uhr)
Überfordert
Frau Eisenhardt, die sonst eine Artikelreihe nach Manier "Königlich-Bayerisches Amtsgericht" für den Stern schreibt, und darin jede Straftat auf die Ebene folkloristischen Amüsements herunterzieht, ist mit dieser Materie ganz deutlich erkennbar überfordert.
.
Der Stern hätte gut daran getan, einen sensibleren und kompetenteren Journalisten an dieses Thema zu setzen.
JohnnyCash (17.06.2009, 11:30 Uhr)
jeder ist für sich selbst Verantwortlich!
Ein bisschen Selbstverantwortung ist wohl angebracht. Klar trifft den Wirt eine Schuld, aber ihn komplett als Sündenbock hinzustellen und ihn zu diskriminieren ist auch falsch. Mein Beileid an die Familie, er hatte noch sein ganzes Leben vor sich. :(
.
Ach ja... ich kann es einfach nicht verkneifen... der Artikel ist total schlecht!!!
Scheibelhund (17.06.2009, 11:01 Uhr)
@Countryjoe
Ich behaupte sogar nicht nur das Urteil und die Respektlosigkeit sondern schon die Tat an sich atmet diesen Geist.
Scheibelhund (17.06.2009, 10:16 Uhr)
Heimtücke
also Mordmerkmal ist hier wohl gegeben.
zappuser (17.06.2009, 10:08 Uhr)
Wer den Alkohol verkauft
muß zur Verantwortung gezogen werden, weil Gesetzesverstoß. Wenn Junge nach Komasaufen tot >> Anklage mit Todesfolge. So einfach ist das.
Falcon030 (17.06.2009, 10:05 Uhr)
@tobix
Puh, danke. Ich dachte schon, ich sei der Einzige, der sich über die extrem schlechten Artikel von Frau Eisenhardt ärgert. Diese regelmäßige Schwarzweiß-Malerei auf niedrigstem Niveau in ihrer Berichterstattung geht mir schon ganz schön auf den Keks.
tobix (17.06.2009, 09:53 Uhr)
"Der Gewinner wird der Verlierer sein"
Die Überschrift lässt das streckenweise recht niedrige Niveau des Artikels schon erahnen. Die Überschrift trifft wohl auf viele Gerichtsverfahren zu, oder?
"Pennäler" ist jetzt auch nicht unbedingt ein Schimpfwort, und was hat die "Gespielin" mit dem Fall zu tun, außer dass man den Wirt zusätzlich diskreditieren will?
.
Ungeachtet dessen scheint das Verhalten des Wirts natürlich falsch und strafwürdig zu sein.
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