Seit Februar beschäftigt sich das Berliner Landgericht mit dem Alkohol-Tod des Schülers Lukas W. Der Wirt Aytac G. soll dessen Tod verschuldet haben, weil er seinen zehn Jahre jüngeren Gegner zum Wetttrinken animierte. Heute soll in diesem einmaligen Justiz-Fall das Urteil gesprochen werden. Von Uta Eisenhardt

Trinkende Jugendliche: Der Alkohol-Tod von Lukas W. hatte eine bundesweite Debatte über Alkoholismus bei jungen Menschen ausgelöst© DDP
Lustig sollte das Wetttrinken werden. So wie jenes ein halbes Jahr zuvor: Da duellierte sich der Wirt Aytac G. mit einem 18-Jährigen, der sich am Ende bekotzte und bepinkelte - zur Gaudi des Wirtes und seiner jugendlichen Freunde. Im Februar 2007 ließ sich Aytac G. erneut auf ein Gelage ein. Diesmal war sein Gegner der 16-jährige Lukas W. Der Wirt schummelte sich mit Wasser zum Sieg, der Schüler fiel nach fast einem Liter Tequila ins Koma und starb.
Zwei Jahre später steht der 28-jährige Aytac G. wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Berliner Landgericht: Ein rundlicher, türkischstämmiger Berliner, den seine Freunde als fröhlich und kommunikativ beschreiben. Einer, der Probleme leicht zu nehmen scheint, eine Spielernatur. Nach der Schließung seiner Kneipe fand er Arbeit in einem Callcenter.
Es ist ein einmaliger Justizfall, der das Trinkverhalten einer ganzen Generation Minderjähriger berührt, von denen allein in Berlin Hunderte pro Jahr zur Entgiftung ins Krankenhaus geschafft werden müssen. Darf jeder so viel trinken, wie er möchte, und handelt es sich beim Tod von Lukas W. um ein tragisches, nicht vorhersehbares Unglück? Oder können diejenigen belangt werden, die den tödlichen Alkoholkonsum fördern?
Gleich zu Beginn des Prozesses im Februar dämpft der Vorsitzende Richter die Erwartungen. Es gehe hier um die individuelle Schuld des Angeklagten am Tod eines jungen Menschen, erklärt Peter Faust: "Wir können nicht klären, warum Jugendliche sich betrinken und wie Eltern das verhindern können. Wir können auch nicht klären, wie man besser die Gaststätten kontrolliert."
Es ist der Auftakt zu einem zähen Prozess, in dem insbesondere der Verteidiger durch ständige Zwischenrufe für eine unwürdige Atmosphäre sorgt. Überdies bezeichnet er scheinbar versehentlich Staatsanwalt Reinhard Albers als "Staatsanwalt Albern". Später beschimpft er einen der überwiegend jugendlichen Zeugen als "Pennäler", weil dieser dem Anwalt attestiert, er habe nicht richtig zugehört. Die Schuld seines Mandanten spielt er mit Ironie herunter: "Im Saal wabert die Empörung, ein schlimmes Verbrechen ist passiert!"
Niemand weist den Verteidiger in die Schranken. Der Vorsitzende Richter befördert sogar das Klima der Respektlosigkeit indem er frozzelnd das Rezept für den Cocktail "Sex on the beach" verliest - all das in Anwesenheit der traumatisierten Mutter des Opfers. Wie eine Farce wirken dann die Worte des Richters, mit denen er die Befragung der Mutter einleitet: "Es ist unvermeidbar, dass es für Sie schmerzlich ist."
Vor mehr als zwei Jahren zog Aytac G. mit seiner Bar "Eye T" vom Süden in den Westen Berlins. Sie war unter Minderjährigen gut bekannt: Billig und ohne Kontrollen wurde hier Alkohol serviert. Das wäre ihm egal gewesen, bekundet Aytac G., dem in der 180 Fälle umfassenden Anklage auch 174 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vorgeworfen werden.
Zwei Wochen nach Einweihung der neuen Bar fand das Wetttrinken mit Lukas W. statt. Wochen vorher hätte der Schüler davon erzählt, sagen seine Freunde vor Gericht. Der trinkfeste junge Mann wollte unbedingt gegen den Wirt antreten, der sich damit brüstete, ein halbes Jahr zuvor ein alkoholisches Duell gewonnen zu haben.
In der Nacht von Samstag zu Sonntag, den 25. Februar 2007 besuchte Lukas W. eine Disco. Dort habe Lukas zwei, drei Bier getrunken, erinnert sich einer seiner Begleiter: "Nicht mehr - weil er noch wetttrinken wollte." Anschließend begab sich der Gymnasiast ins "Eye T". Drei Freunde hatte er zuvor gebeten, ihn zu begleiten und auf ihn aufzupassen. Alle hatten ihm abgesagt.
Allein begab sich der Schüler gegen 4 Uhr morgens in die Bar. Zuvor hatte der Wirt eine Tequila-Flasche mit Wasser gefüllt und seinen Türsteher angewiesen, ihm daraus "zwischendurch" einzuschenken. "Nur ich und Herr G. wussten von dem Wasser", sagt Edis B. Der Angeklagte begründet seinen Betrug: "Ich war damals schlecht ernährt und ziemlich müde." Maximal zehn Tequila hätte er noch vertragen. Ohne viel Aufhebens begannen die beiden Kontrahenten mit dem Wetttrinken. Zwischendurch tanzten und schwatzten sie mit den anwesenden etwa 15 bis 20 Jugendlichen. Die bemerkten wenig von dem Gelage - nur die Zahlen, die der 17-jährige Schiedsrichter "Matze" aufrief.
Etwa bei der 20. Runde verwechselte eine Kellnerin die beiden Gläser. Der Schüler rief: "Schmeckt wie Wasser!" Einen Betrug witterte er nicht - im Gegensatz zum Schiedsrichter: "Ich bin stutzig geworden, habe hinter die Bar geguckt und sah, wie Edis aus zwei Flaschen eingoss", erinnert sich "Matze". Darum stellte er die Tequila-Flasche offen auf den Tisch.
Trotz der ungleichen Bedingungen lag Lukas W. zunächst in Führung, sagt ein anderer Zeuge. Nach dem 40. Tequila habe der Schüler um eine Pause gebeten. "Dann hat Aytac eine Fünfer-Reihe ausgetrunken", so dieser Zeuge. "Lukas wurde damit unter Druck gesetzt, hat aber seine Fünfer-Reihe nicht mehr geschafft." Gegen fünf Uhr sank der Kopf des Verlierers auf seinem Arm.
Zehn Minuten später überließ der angetrunkene Sieger seine Bar jenem Freundeskreis aus 16- bis 20-Jährigen, die zur so genannten "Eye T-Family" gehörten. Sie sollten aufräumen und den Schüler nach Hause schaffen. Der Wirt selbst fuhr in die Wohnung seiner damaligen Freundin, um deren Tochter zu beaufsichtigen. Im Hausflur parkte er eine Bar-Bekanntschaft: Die junge Frau wartete dort, bis Aytac G.'s Freundin die Wohnung verlassen hatte.
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