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16. Oktober 2009, 10:14 Uhr

Verdi wettert über "Schandurteil"

Weil sie bei der Arbeit sechs Maultaschen mitgehen ließ, verlor eine Altenpflegerin ihren Job - laut Arbeitsgericht zurecht. Für die Gewerkschaft Verdi ein Skandal.

Arbeitsgericht, Urteil, Radolfzell, Altenpflegerin, Frikadelle, Kündigung

Das Corpus delicti: Maultaschen als Anschauungsmaterial im Arbeitsgericht in Radolfzell© Patrick Seeger/DPA

Wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro hat eine 58-jährige Altenpflegerin aus Konstanz ihren Job verloren - zu Recht, wie das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee nun entschied. Die Frau war im April nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen worden, weil sie mehrere Stücke der schwäbischen Spezialität für den eigenen Verzehr mit nach Hause genommen hatte.

Es habe sich um übriggebliebenes Essen gehandelt, das ansonsten im Müll gelandet wäre, hatte die 58-jährige Pflegerin zu ihrer Verteidigung betont. Sie habe vier Maultaschen im Heim aufwärmen wollen. Nach einem langen Arbeitstag und vor einer anschließenden Fortbildung habe sie keine Möglichkeit gesehen, ihren Hunger auf andere Art zu stillen. Zudem hätten auch andere Beschäftigte schon Essen mitgenommen.

Anwalt: "Kündigung zu hart"

Das Gericht sah es nun jedoch durch Zeugenaussagen als erwiesen an, dass die Frau sechs Maultaschen in einer Tasche versteckt, um sie mit zu sich nach Hause zu nehmen. Sie habe damit gegen die ausdrückliche Anweisung der Heimleitung verstoßen, wonach Essensreste nicht vom Personal mitgenommen werden dürften, betonte die Richterin. Der Träger des Heims, die Konstanzer Spitalstiftung, hatte von einem Diebstahl gesprochen, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe, der 58-Jährigen zuerst aber auch 18.000 Euro als Abfindung angeboten. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich mit einer Abfindung in Höhe von 25.000 Euro hatte die Frau abgelehnt. Sie wollte ihren Teilzeitjob behalten.

Der Anwalt der Pflegerin zeigte sich dementsprechend von dem Urteil enttäuscht. "Es ist zu hart, einen Arbeitnehmer der sich an Essensresten vergreift, fristlos zu kündigen", sagte der Jurist Klaus Staudacher nach der Verhandlung. Angesichts der Betriebszugehörigkeit der 58-Jährigen von 17 Jahren hätte eine Abmahnung ausgereicht. Er hege den Verdacht, dass der Arbeitgeber seine Mandantin habe loswerden wollen. "Man hat einen Grund gefunden und ist auf den Zug aufgesprungen", vermutete er. Der Pflegerin werde er vorschlagen, beim Landesarbeitsgericht Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Harte Töne wählte die Gewerkschaft Verdi. Für sie ist der Richterspruch ein "Schandurteil". "Eine Kündigung wegen einer solchen Nichtigkeit ist menschenverachtend", sagte Berthold Maier, der zuständige Verdi-Bezirksleiter der Deutschen Presse-Agentur (DPA). "Dieses Urteil öffnet den Arbeitgebern Tür und Tor, unliebsame Beschäftigte rauszuschmeißen, ohne sich mit ihnen auseinandersetzen zu müssen."

Der Vertreter des Arbeitgebers betonte dagegen, die Mitarbeiterin habe illoyal gehandelt. "Eine Abmahnung hätte das Vertrauensverhältnis nicht wieder hergestellt", sagte Anwalt Georg Jauch. Nicht der Wert der gestohlenen Waren sei maßgeblich, sondern die Unehrlichkeit. "Die Arbeitnehmerin hat sich am Eigentum des Arbeitgebers vergriffen, das darf man nicht bagatellisieren."

Der Fall reiht sich ein in eine Serie von umstrittenen Kündigungen wegen Bagatelldelikten. Zuletzt hatte der Rauswurf einer Sekretärin wegen zwei halber Brötchen und einer Frikadelle für viel Aufsehen gesorgt. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Berliner Kassiererin, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt worden war.

DPA/AP
 
 
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