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9. Februar 2011, 17:15 Uhr

Der Sekundenauftritt von Alice Schwarzer

Der Auftritt von Alice Schwarzer als Zeugin im Kachelmann-Prozess dauert nur Sekunden. Deutlich ausführlicher dagegen die Auftritte zweier Rechtsmediziner: Die Gutachter halten die Aussage des mutmaßlichen Opfers für widersprüchlich. Von Malte Arnsperger, Mannheim

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Im Zeugenstand verweigerte Alice Schwarzer die Aussage© Ronald Wittek/DPA

Alice Schwarzer trägt ein schwarzes, samtenes Jacket, eine schwarze Hose und sie ist, wie es sich für eine Journalistin gehört, ausgestattet mit einem Block und einem Stift. Doch die streitbare Feministin ist an diesem Tag nicht als Berichterstatterin am Mannheimer Landgericht, sondern als Zeugin im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann geladen. Ihr mit Spannung erwarteter Auftritt dauert allerdings nur wenige Sekunden und ist ein weiteres kurioses Kapitel in dem oft absurd anmutenden Verfahren gegen den Schweizer Wettermoderator.

Es ist 15.15 Uhr an diesem 27. Verhandlungstag, als der Vorsitzende Richter in sein Mikrofon spricht. "Frau Schwarzer", sagt Michael Seidling, "als Zeugin sind Sie zur wahrheitsgemäßer Aussage verpflichtet." Alice Schwarzer sitzt ohne erkennbare Reaktion auf ihrem Zeugenstuhl vor der Richterbank. Der Richter fährt fort. "Alice ist ihr Vorname, Schwarzer der Nachname. Was machen Sie?" Antwort Schwarzer: "Ich bin Journalistin". Frage: "Wie alt sind Sie?": Antwort: "68". Frage: "Sind Sie verwandt oder verschwägert mit dem Angeklagten?" Antwort: "Mit wem?" Frage: "Mit Herrn Kachelmann?" Antwort: "Nein".

Seidling belehrt Schwarzer dann, dass sie zu einem Artikel in der "Bild"-Zeitung befragt werden soll. Die Verteidigung hat diese Befragung beantragt. Sie ist der Ansicht, aus dem Artikel gehe hervor, dass Schwarzer mit dem Therapeuten des angeblichen Opfers über Prozessdetails gesprochen haben könnte. Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn will dadurch nachweisen, dass der Therapeut Günther Seidler die Unwahrheit gesagt hat. Der hatte nämlich solche Gespräche verneint. Alice Schwarzer tut Schwenn den Gefallen aber nicht: "Lassen Sie mich sagen, dass ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde, um meine Quellen zu schützen. Allerdings bin ich gewillt, etwas zu sagen, was ich schon öffentlich gesagt habe." Richter Seidling gibt ihr die Chance dazu jedoch nicht. "Frau Schwarzer, damit ist ihre Zeugenaussage beendet." Die Kachelmann-kritische Emma-Herausgeberin kann also dem Gericht ihre Sicht der Dinge nicht schildern. Journalisten gegenüber hatte sie nämlich bestritten, mit Seidler jemals über den Prozess gesprochen zu haben.

Kein Erkenntnisgewinn

Die meisten der diesmal wieder zahlreichen Prozessbesucher werden wohl gedacht haben: Einen Erkenntnisgewinn durch diese Episode gibt es nicht. Doch weit gefehlt: Verteidiger Schwenn wertet Schwarzers Auftritt für seinen Mandanten. "Die Kammer ist verpflichtet, bei Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten des Angeklagten zu werten." Die Staatsanwaltschaft sieht das überhaupt nicht ein und widerspricht. Am Ende mahnt Schwenn die Richter sogar, Schwarzer ein zweites Mal zu laden, um der Staatsanwaltschaft keinen Revisionsgrund zu präsentieren. Wie schrieb Schwarzer vor einigen Tagen: "Ein Gerichtssaal wird zum Rummelplatz."

Dabei hatte der Tag wirklich wichtige Erkenntnisse für den eigentlichen Gegenstand des Prozesses erbracht. Denn es geht nach wie vor darum, ob Kachelmann seine Ex-Geliebte Silvia May in der Nacht zum 9. Februar 2010 vergewaltigt hat. Dabei, so die Schilderung Mays, soll Kachelmann ihr ständig ein Messer an den Hals gehalten haben. An Mays Hals war bei Untersuchungen eine großflächige Schürfwunde festgestellt worden, dazu Schnitte an Armen, einem Bein und dem Bauch sowie zwei massive Hämatome an den Oberschenkeln.

Gutachter deckt Widersprüche auf

Zum zweiten Mal muss nun der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Rechtsmediziner Rainer Mattern dazu aussagen, ob diese Verletzungen mit dem angeblichen Tatgeschehen zu vereinbaren sind. Und der sehr zurückhaltende Heidelberger Professor hat einige Erkenntnisse parat, die Jörg Kachelmann sehr gefallen werden. Mattern sagt eindeutig, er halte es nicht für möglich, dass Silvia May mit der Klinge des Messers verletzt wurde. Dafür seien die Wunden zu oberflächlich. Es komme seiner Meinung nach also nur der Messerrücken in Betracht, der mit "erheblichen Druck" an Mays Hals gehalten worden sein muss. Doch auch diese Aussage muss Mattern wenig später relativieren. Denn das baden-württembergische Landekriminalamt hatte in seiner Spurenanalyse keinerlei Blut- oder Hautspuren von May am Messerrücken gefunden. Ausgerechnet der Ankläger Lars-Torben Oltrogge spricht Mattern auf diese offensichtliche Widersprüchlichkeit hin. "Welchen Hautabrieb würden Sie erwarten?", fragt er Mattern. Die klare Antwort des Sachverständigen: "Meine Erwartung ist, dass es bei dem hohen Druck einen Hautabrieb gibt." Auch bei seinen eigenen Versuchen mit einem Messerrücken habe er danach Spuren auf dem Werkzeug entdeckt. "Das könnte ein Widerspruch zu den Befunden in diesem Fall sein."

Mediziner belasten Opfer

Zwei Kollegen von Rainer Mattern werten diesen Umstand noch eindeutiger: Silvia May hat sich die Verletzung wahrscheinlich selber beigebracht. Diese Meinung vertreten jedenfalls die von der Verteidigung beauftragten Rechtsmediziner Markus Rothschild und Klaus Püschel. "Ich halte es für ausgesprochen unwahrscheinlich, dass durch den schmalen Messerrücken eine so flächige Wunde entsteht."

Gleicher Meinung sind Püschel und Rothschild auch bei der Bewertung der Kratzspuren an Mays Körper. Rothschild bemüht eine Tabelle, die zehn Kriterien für selbstbeigebrachte Wunden aufzählt. Dazu zählen die Form, der Ort oder die Tiefe von Wunden. Rothschild: „Von zehn Punkten sind sieben in diesem Fall erfüllt. Deshalb muss man an eine Selbstbeschädigung denken.“ Kollege Püschel ergänzte: „Für mich spricht alles ganz eindeutig für Selbstverletzungen.“ Rainer Mattern äußert sich in seiner Bewertung der Kratzer wesentlich zurückhaltender und hält eine Selbstverletzung wie eine Fremdbeibringung für möglich.

Zu genau dieser Einschätzung kommt Mattern auch bei den Hämatomen. Allerdings weist er nochmal daraufhin, dass er bei eigenen Versuchen, etwa durch das Auseinanderdrücken von Schenkeln seiner Frau durch seine Knie, keinerlei Hämatome erzeugen konnte. Dieses Ergebnis nehmen Rothschild und Püschel auf. Und wiederum kommen die beiden Gutachter zu viel eindeutigeren Bewertungen als Mattern. Für Rothschild ist etwa die sehr symmetrische Form der Hämatome ein Hinweis, dass May sich selbst verletzt hat. „Ich habe Schwierigkeiten, die Erzählungen der Frau mit den Befunden in Einklang zu bringen.“ Der Hamburger Gutachter Püschel wundert sich - wie seine zwei Kollegen auch - vor allem darüber, dass May in ihren Untersuchungen unmittelbar nach der angebliche Tat nichts von den blauen Flecken gesagt hat. Unter anderem deshalb komme er zum Ergebnis: „Es gibt starke Hinweise auf eine Selbstbeibringung dieser Verletzungen.“

War das nun der Durchbruch für Kachelmann? Sein Verteidiger Schwenn geht sogar darüber hinaus: Er mahnt das mutmaßliche Opfer, doch endlich mal „reinen Tisch zu machen“. In einer Prozesspause hatte auch Staatsanwalt Oltrogge zugegeben, dass es Widersprüche zwischen der Spuranalyse des Landeskriminalamtes und den Experimenten von Mattern gebe. „Diese Unterschiede kann ich momentan auch nicht erklären.“

Von Malte Arnsperger, Mannheim
 
 
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