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6. Januar 2010, 06:14 Uhr

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Fall Kassandra

Es war ein grausames Verbrechen: Erst wurde die neunjährige Kassandra aus Velbert schwer misshandelt, dann warf sie ihr Peiniger in einen Kanalschacht, wo sie beinahe starb. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen 14-jährigen Täter erhoben. Der Vorwurf: versuchter Mord.

Kindesmissbrauch, Kassandra, Gully, Polizei, neue Spur

Mit solchen Handzetteln suchte die Polizei nach Kassandras Peiniger. Ein Verdächtiger sitzt mittlerweile in U-Haft, ihm wird Mordversuch vorgeworfen© Lennart Preiss/DDP

Die Anklage gegen den mutmaßlichen Peiniger der schwer misshandelten Kassandra aus Velbert ist fertig. Der heute 15-jährige Schüler soll sich wegen versuchten Mordes an dem neunjährigen Mädchen vor einem Jugendschöffengericht verantworten. Die 20-seitige Anklage werde noch im Laufe der Woche an das Landgericht Wuppertal weitergeleitet, sagte Staatsanwaltschaft Rüdiger Ihl am Mittwoch und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung.

Prozessbeginn wohl im Frühjahr

Die zuständige Kammer werde über die Eröffnung des Hauptverfahrens und einen Prozess-Termin entscheiden, so Ihl. Er rechne mit einem Verhandlungsbeginn im Frühjahr. Die Zeitplanung sei allerdings "nur eine grobe Richtung".

Der zur Tatzeit 14 Jahre alte Förderschüler soll das neunjährige Mädchen Mitte September in Velbert nahe Wuppertal schwer misshandelt und dann lebensgefährlich verletzt in einen Kanalschacht geworfen haben. Ein Spürhund hatte die stark unterkühlte Kassandra entdeckt. Sie war in dem Schacht unter einem 30 Kilogramm schweren Gullydeckel verborgen. Das Mädchen lag danach noch tagelang im künstlichen Koma. Erst zwei Monate später konnte Kassandra die Uni-Klinik in Essen verlassen, an die Tat hat sie keine Erinnerungen.

Schüler bestreitet die Vorwürfe

Der junge Verdächtige sitzt seit Oktober in Untersuchungshaft und bestreitet, das Mädchen fast zu Tode geprügelt zu haben. Eine Haftbeschwerde seiner Anwältin war im November vom Oberlandesgericht Düsseldorf in letzter Instanz abgelehnt worden. In ihrer Beschwerde hatte die Juristin argumentiert, die Polizei habe nicht genügend Beweise für einen dringenden Tatverdacht.

Indizien hatten die Polizei in dem mysteriösen Fall auf die Spur des verhaltensauffälligen Jungen geführt: Faserspuren seiner Kleidung waren an einem "Tatmittel", das die Ermittler nicht näher benannten, und an der in Tatortnähe entdeckten Jacke Kassandras gefunden worden. Die Anwältin des Schülers sieht ihren Mandanten hingegen durch fremde Fingerabdrücke entlastet, die auf einer Regenjacke gefunden wurden.

APD/DPA
 
 
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