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Neben dem Bundestag ist der Bundesrat das zweite Verfassungsorgan des Bundes. Jedes der 16 Bundesländer wird im Bundesrat durch die Vertreter der Landesregierungen repräsentiert. So sind sie an der p...

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Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten

Der Bundestag hat am Freitag ein weiteres Gesetz der Koalition zur Verschärfung der Migrationspolitik beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 457 Abgeordnete für, 130 gegen den Entwurf, mit dem sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung bestimmt werden können - ohne Zustimmung des Bundesrats. Dies soll aber nur für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz gelten, nicht für Asylgesuche.

Neben dem Bundestag ist der Bundesrat das zweite Verfassungsorgan des Bundes. Jedes der 16 Bundesländer wird im Bundesrat durch die Vertreter der Landesregierungen repräsentiert. So sind sie an der politischen Willensbildung des föderalen Gesamtstaates beteiligt. Seit dem Umzug von Bonn nach Berlin sitzt der Bundesrat im ehemaligen Preußischen Herrenhaus. Die Länder haben unterschiedlich viele Stimmen im Bundesrat. Große wie Nordrhein-Westfalen haben sechs, mittlere wie Sachsen vier, kleine wie das Saarland drei Stimmen. Vom Bundestag beschlossene Gesetze, die Länderinteressen berühren, dürfen ohne Zustimmung des Bundesrats nicht in Kraft treten. Sie sind in rund 50 Prozent der Fälle "zustimmungspflichtig".