Bundesrat

Neben dem Bundestag ist der Bundesrat das zweite Verfassungsorgan des Bundes. Jedes der 16 Bundesländer wird im Bundesrat durch die Vertreter der Landesregierungen repräsentiert. So sind sie an der p...

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Havel-Aue bei Garz in Brandenburg

„Spiegel“: Kontroverse über Beschleunigung von Infrastrukturausbau und Naturschutz

In Verbindung mit den Regierungsplänen zur Beschleunigung des Ausbaus der Infrastruktur gibt es laut einem Bericht des „Spiegel“ eine Kontroverse zwischen den Ressorts für Verkehr und für Umwelt. Dabei geht es demnach darum, für welche Ziele ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgestellt wird. Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) wolle dies für Infrastrukturprojekte festschreiben lassen, Umweltminister Carsten Schneider (SPD) zudem für die Sicherung von Naturflächen.

Neben dem Bundestag ist der Bundesrat das zweite Verfassungsorgan des Bundes. Jedes der 16 Bundesländer wird im Bundesrat durch die Vertreter der Landesregierungen repräsentiert. So sind sie an der politischen Willensbildung des föderalen Gesamtstaates beteiligt. Seit dem Umzug von Bonn nach Berlin sitzt der Bundesrat im ehemaligen Preußischen Herrenhaus. Die Länder haben unterschiedlich viele Stimmen im Bundesrat. Große wie Nordrhein-Westfalen haben sechs, mittlere wie Sachsen vier, kleine wie das Saarland drei Stimmen. Vom Bundestag beschlossene Gesetze, die Länderinteressen berühren, dürfen ohne Zustimmung des Bundesrats nicht in Kraft treten. Sie sind in rund 50 Prozent der Fälle "zustimmungspflichtig".