Für besondere Kritik sorgte in der Plenardebatte des Bundestags die Steuersenkung für die Gastronomie - Linke und Grüne sprachen von einem wirtschaftlich unsinnigen Steuergeschenk. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD angenommen. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.
In Kraft treten kann das Gesetz nur, wenn der Bundesrat am 19. Dezember zustimmt. Die Länder wollen es aber nur billigen, wenn sie vom Bund einen Ausgleich für Steuerausfälle erhalten - die Ausfälle für die Länder betragen laut Gesetzentwurf allein im kommenden Jahr mehr als zwei Milliarden Euro. Die Bundesregierung lehnt eine Kompensation bislang aber ab.
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dem Gesetz zufolge ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert werden. Mit der Maßnahme, die auf Betreiben der CSU im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, will die Bundesregierung nach eigenen Angaben die kriselnde Gastronomiebranche stabilisieren. Die Restaurantbetriebe sind aber nicht verpflichtet, die Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben.
"Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich", heißt es in der Gesetzesvorlage. Branchenverbände hatte bereits angekündigt, zusätzliche Einnahmen nicht für Preissenkungen zu verwenden, sondern allenfalls zur Abwendung weiterer Preissteigerungen.
Der Grünen-Finanzexperte Sascha Müller kritisierte eine "einseitige Subventionierung der Gastronomie". Die Maßnahmen aus dem Steuerpaket "kosten viel Geld, aber kommen nur einem kleinen Personenkreise zugute". Ähnlich äußerte sich die Linken-Steuerexpertin Doris Achelwilm: "Mit dem Gesetz werden Steuererleichterungen mit der Gießkanne verteilt. Sie müssen aber gezielt und gerecht an die Bedürftigsten verteilt werden."
Die AfD hingegen kritisierte, dass die Steuermaßnahmen nicht weit genug gingen. Die Senkung der Gastro-Steuer sei zwar "ein richtiger Schritt", sagte der AfD-Abgeordnete Christian Douglas. Falsch sei aber, dass die Senkung nur für Speisen gelte und nicht für Getränke. Die Erhöhung der Pendlerpauschale falle zu gering aus und sei "nicht ansatzweise kostendeckend".
Die Pendlerpauschale soll dem Gesetz zufolge zum Jahreswechsel auf einheitlich 38 Cent steigen. Bislang beträgt die Pauschale 30 Cent für jeden Kilometer der Wegstrecke zur Arbeit, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Diese Abstufung soll wegfallen. Die Bundesregierung begründet dies mit der nötigen Gleichbehandlung aller Steuerzahlenden unabhängig von der Wegstrecke.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3000 auf 3300 Euro pro Jahr steigen. Die Vereine können also höhere Entschädigungen leisten, ohne dass die Empfänger deshalb Steuern zahlen müssen.
"Wir leisten damit eine aktiven Beitrag für ein funktionierendes Vereinsleben vor Ort", sagte Christiane Schenderlein (CDU), die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, im Bundestag. Sie stellte für die Zukunft noch weitere Verbesserungen in Aussicht.
Ferner verdoppelt das neue Gesetz die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können. Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen künftig steuerfrei gestellt werden.