9. November 2012, 13:45 Uhr

Bundestag schafft Praxisgebühr ab

Die FDP hatte es vehement verlangt, nun lenken die Unionsparteien ein: Alle 548 Bundestagsabgeordneten stimmen dafür, das 10-Euro-Eintrittsgeld für die Arztpraxis ab Januar zu streichen.

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Hat die Zahl der Arztbesuche nicht reduziert: Die 10-Euro-Eintrittskarte für den Besuch beim Mediziner©

Die Praxisgebühr gehört ab Januar der Vergangenheit an. Fast neun Jahre nach ihrer Einführung beschloss der Bundestag mit den Stimmen aller 548 Abgeordneten den Wegfall der Zuzahlung. Die Patienten sollen so von den Milliardenüberschüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren und die Ärzte von Bürokratie entlastet werden.

Seit 2004 wird die Zehn-Euro-Gebühr bei jedem ersten Arzt- oder Zahnarztbesuch pro Quartal sowie bei jedem Facharztbesuch ohne Überweisung fällig.

Die Abschaffung war vor wenigen Tagen bei einem Spitzentreffen der schwarz-gelben Koalition auf Drängen der FDP beschlossen worden. Für die wegfallenden Einnahmen in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro sollen die Krankenkassen einen Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds erhalten.

Gebühr hat ihr Ziel nicht erreicht

Die Abgabe sollte das Kostenbewusstsein der Versicherten schärfen und erreichen, dass diese nicht wegen jeder Lappalie zum Arzt gehen. Besuche beim Facharzt sollten mit dem Hausarzt abgestimmt werden. Darüber hinaus sind mit der Gebühr Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung von knapp von knapp zwei Milliarden Euro verbunden. Es ist unbestritten, dass die Praxisgebühr die Ziele nicht erfüllt hat. Die Arztbesuche sind nicht zurückgegangen und liegen wie vor der Einführung der Abgabe bei mehr als 500 Millionen pro Jahr. Studien zufolge sind es vor allem kranke Menschen mit geringem Einkommen, die sich wegen der zehn Euro vom Gang zum Mediziner abhalten lassen.

Union gab im Verhandlungspoker nach

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) wendet jede Praxis jährlich rund 120 Stunden auf, um die Gebühr zu kassieren und zu quittieren. Die Kosten werden auf jährlich 360 Millionen Euro beziffert - 4100 Euro pro Praxis.

Gleichwohl hätte die Union an der Gebühr gern festgehalten, weil sie darin eine wichtige Form der Eigenbeteiligung sieht und die Einnahmen in finanziell schlechteren Zeiten noch gebraucht werden könnten. Im Verhandlungspoker gaben CDU und CSU dem breiten politischen Drängen aber nach.

lin/Reuters
 
 
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