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8. Juni 2007, 21:52 Uhr

Stimmenanalyse beamt Täter weg

Vor 14 Monaten wurde der deutsch-äthiopische Ingenieur Ermyas M. in Potsdam brutal niedergeschlagen. Vor Gericht wurde nun das zweite Stimmgutachten vorgetragen, das die Täter überführen soll. Doch es sorgte nur für Stirnrunzeln. Von Gerhard Richter

Ermyas M. bei einer Verhandlung vor dem Landgericht Potsdam© Bernd Settnik/ddp

Zu 47 Prozent ist Björn L. einer der Täter, der im April letzten Jahres den deutsch Äthiopier Ermyas M. mit einem Faustschlag schwer verletzt hat, und zu 53 Prozent ist er es nicht gewesen. Auch ein zweites Stimmgutachten als Abschluss der Beweisaufnahme bringt keine Klarheit in dem Fall, der um ein ganz besonderes Beweismittel kreist: Ein Mailboxmitschnitt mit den Stimmen der Täter. Das Opfer hatte kurz vor dem verhängnisvollen Schlag seine Ehefrau angerufen, auf deren Mailbox haben sich die Täter stimmlich verewigt. Aber dieser vermeintliche Beweis entpuppt sich nun auch nach dem zweiten Gutachten endgültig als schwer verwertbar.

Erkrankung im Vokaltrakt

Bestenfalls "wahrscheinlich" sei die Stimme des Angeklagten mit der des Täters identisch, schlussfolgerte schon das erste Gutachten des Landeskriminalamts Brandenburg. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin ein zweites Gutachten, diesmal bei Professor Sameh Rahmans aus Hannover. Der zerlegt die Stimme rein elektronisch in Frequenzhäufigkeiten, Dynamik und Korrelationsfunktionen. Heraus kam letztlich ein ähnliches Ergebnis, Björn L. war es wahrscheinlich nicht. Daneben lieferte der Gutachter noch jede Menge Stoff zum Grübeln. Was hat die Stimme des Angeklagten mit Kochsalz zu tun?

Der Vorsitzenden Richter Michael Thies runzelt die Stirn, als Professor Sameh Rahman von der Leibniz Universität Hannover einen Ausflug in die Festkörperphysik unternimmt. Eine Stimme könne man mathematisch genauso behandeln wie Natriumchlorid. Es geben feste Muster und Abweichungen. Typisch für ein Stimmprofil seien die Abweichungen und die lassen sich ganz kühl berechnen. Beim Vergleich der Mailboxstimme mit einer Stimmprobe, die der Angeklagte kurz nach seiner Verhaftung abgegeben habe, liege die Übereinstimmung beispielsweise bei minus 232 Prozent. Der Grund: Der Angeklagte L. habe zu der Zeit an einer "Erkrankung im Vokaltraktbereich" gelitten, sprich: er war heiser.

80 Zeugen, kein schlagender Beweis

Seit Anfang Februar versucht das Gericht zu ergründen, ob und inwieweit die beiden Männer, die da auf der Anklagebank sitzen, mit der Tat zu tun haben. Beide streiten jede Beteiligung ab, und schweigen konsequent zu den Vorwürfen. Rund 80 Zeugen wurden vernommen, aber ein echter Beweis für die Schuld der beiden kam nicht zutage. Auch der Anfangsverdacht eines rassistischen Übergriffs hat sich während des Prozesses relativiert, aus der vermeintlichen Neonaziattacke, die vor der Fussball WM 2006 zur Diskussion über No-Go Areas geführt hat, ist ein banaler nächtlicher Streit geworden.

So schleppt sich der Prozess vor dem Landgericht seit Monaten hin. Es wurde es Frühling, der Sommer kam, die Temperaturen im Gerichtssaal stiegen, die Luft wurde zunehmend schlechter. Prozessbeobachter waren sich einig - der Prozess würde mit Freisprüchen enden.

Zweiter Täter weggerechnet

Der letzte Versuch des Staatsanwalts, die beiden Angeklagten anhand ihrer Stimme zu überführen scheiterte nun an der Eigentümlichkeit des Gutachtens. Überraschung löste zum Beispiel die Feststellung aus, auf dem Mitschnitt seien nur zwei Stimmen zu hören: die des Geschädigten und die eines Täters.

"Wir haben die Mailbox xig-mal gehört, und wir sind immer davon ausgegangen, dass es drei Personen sind." fragt Richter Thies. Wieder Stirnrunzeln, diesmal schon schweißbeglänzt. "Drei?" fragt Professor Rahman zurück.

"Ja drei", antwortet Richter Thies. "Wir haben jede Passage analysiert, und da war nur ein Sprecher neben dem Geschädigten", sagt Professor Rahman bestimmt. Kopfschütteln im Saal. Der Computer hat einen Täter weggerechnet! Der Vorsitzende Richter entlässt den Gutachter und schließt die Beweisaufnahme, niemand hat Einwände. Die Verteidigung hatte schon vorher und schriftlich gegen dieses zweite Gutachten protestiert. "Völlig überflüssig", schimpft Rechtsanwalt Karsten Beckmann "Unseres Erachtens war das erste Gutachten schon ausreichend."

Kopfschütteln bei LKA-Beamten

Die Sachverständigen des Landeskriminalamts fanden das Gutachten von Professor Rahman dagegen sehr interessant. Immer wieder machten sie sich Notizen, wenn auch unter Kopfschütteln. Die Stimmanalyse des Physikprofessors stösst bei den Kriminologen auf grundsätzliche Kritik. Noch nie sei diese Methode überprüft worden, auch gebe es keine regelmäßigen Tests. Nach dem Ende des Verfahrens wollen die Fachleute offen darüber diskutieren. Eine Woche müssen Sie sich noch gedulden. Nächsten Mittwoch werden die Plädoyers gehalten, das Urteil im Fall Ermyas M. könnte schon zwei Tage später fallen. "Möglicherweise", sagt Richter Thies und blickt vom Staatsanwalt zur Verteidigung. "Ich weiss ja nicht, was noch kommt."

Von Gerhard Richter
 
 
KOMMENTARE (10 von 21)
 
leichtschwer (11.06.2007, 12:39 Uhr)
testsicker...
...grube. Glückwunsch! Erster Platz bei der Freien Fahrt aufs Feld. Heute hier kostenlos Gülle - in Grobverteilung!
Und Denken Sie dran:" Hier!" rufen!
Zur Aufschlüsselung von nicknames würde ich mal einen Literaturkurs bei der VS belegen...
testsieger2006 (10.06.2007, 10:26 Uhr)
@doci
wundert mich auch. Naja. Versucht haben sie es ja mit dem neuen Gutachten. Das Schlimme ist, dass ich persönlich auch schon anfange als Gegenreaktion zu diesem "Positiven Rassismus" solche Vorfälle von vorne herein erst mal zu bezweifeln bzw. für die Täterseite Partei zu ergreifen. Man verliert den Glauben ans System und wird wie einige linke Verschwörungstheoretiker hier, die immer der anderen politischen Seite die komplette Schuld geben. ( z.B. dass der Schwarze Block zu 100% aus Polizisten bestand) Vor diesem Prozess hätte ich einem auf dem Boden liegenden Angreifer geholfen, jetzt würde ich schnell das Weite suchen und jede Hilfe unterlassen.
doci1 (09.06.2007, 20:01 Uhr)
betrug
wundert mich das die staatsanwaltschaft nicht die fakten fälschen lässt. schliesslich muß ein brüllender, motzender, schlagender bürger geschützt werden... äh, wenn er schwarzer oder rechter ist... ups na da kommen einem doch parallelen zum adriano-fall auch da waren plötzlich jugendliche rechte und radikale, ja weil si sich nicht von einem betrunkenen stadtbekannten schläger anmotzen lassen wollten... seine frau hat man ja dann auch schnell gefunden, in dem frauenhaus in dem sie fast ständig lebte, weil ihr liebster sie ständig zusammengeschlagen hat. aber wenn er doch schwarz war... er war doch eigentlich so gut. nun dann müssen die "täter" schnell in den knast, die liebe von adrianos frau ist ja auch schnell aufgeflammt, gerade durch spenden wie ein haus mit neuer einbauküche, jede menge steuerfreies geld... und vor allem durch den tod ihres schlägers.
ja echte übergriffe gibt es in wirklichkeit und ein zwei habe ich auch gesehen und bin eingeschritten, natürlich für unsere ausländischen freunde. der punkt sind es sind eben "feunde", personen die sich integrieren. was würde mir denn in angola oder im irak, iran oder wo acuh immer passieren wenn ich motzend und tretend hinter nem dort wohnenden landsman herlaufe, laden die mich zum tee? na dann schönen samstag im rechtsstaat noch
weda_kong (09.06.2007, 17:47 Uhr)
Die Herrschaften hier haben eines vergessen :)
In D gilt die Unschuldsvermutung bis zum vollständigen! Beweis des Gegenteils.
Was gibt es da zu diskutieren?!
Peinlich ist nur was der damalige Generalstaatsanwalt - Herr Nehm - daraus gemacht hatte.
Die Bilder der zwei Raufbolde mit Fußketten, Ohrenschützern und schwarzen Brillen vergesse ich mein Lebtag nicht. Kein Terrorist würde so abgeführt werden.
Und dann ..Puff, puff, kam nur heiße Luft raus.
Einfach nur peinlich ...!
testsieger2006 (09.06.2007, 14:21 Uhr)
@leichtmatrose
wieder keine Fakten..aber egal. Aber wenn du unbedingt verteilen willst: Geh doch mal nach Hamburg-Jenfeld. Sauf dir Mut an, stelle dich an ne Bushaltestelle und warte, bis 2 bullige Türken vorbeikommen, und VERTEILE dann einem von denen einen Arschtritt. Danach kannste die dann ja wegen Inländerfeindlichkeit verklagen.
leichtschwer (09.06.2007, 12:39 Uhr)
Keine Bange, some1,
wenn's ums Verteilen geht: Ich bin der Typ, der verteilt. Das sieht man doch an meinen Beurteilungen! Oder siehst Du nichts? Ach so...
some1 (09.06.2007, 12:13 Uhr)
@leichtschwer
Womit hast Du ein Problem?
testsieger hat die durch das Gericht ermittelten Tatsachen genau auf den Punkt gebracht.
Mein Tipp: ...rechtzeitig anstellen...wenn wieder verteilt wird.
some1
testsieger2006 (09.06.2007, 12:11 Uhr)
@leichtmatrose
uaaaah... sie antworten ja schon wieder nicht auf Fakten. Sie sind doch schon zu blöde eine zusammenhängende Geschichte wiederzugeben. Ihre "Argumente" beschränken sich doch darauf andere für blöd zu erklären, wenn sie sich ihrer Ideologiemeinung nicht anschließen. Haben sie eigentlich in der Schule auch regemäßig den Lehrer für zu dumm gehalten, wenn´s mal wieder eine 6 gab? Das sowas wie sie Wahlrecht hat ist echt eine Zumutung.
leichtschwer (09.06.2007, 11:47 Uhr)
testsieger wird man nur
mit Hirn. Also: Wenn es beim nächsten Mal kostenlos Hirn gibt, dannt daran denken:" Hier!" rufen - damit verhindert man, dass Anderen dieser Dünnschiss entgegenkommt. Danke!
testsieger2006 (09.06.2007, 11:16 Uhr)
Tatsachen:
Besoffener Schwarzer läuft "Schweinesau" brüllend in einen Innenstadt rum, beleidigt Passanten, beschimpft seine Frau auf der Mailbox. Dann kommen 2 bullige Weiße vorbei, die nicht so aussehen, als ob sie sich nicht wehren können. Das "Opfer" läuft denen Beleidigungen ausstossend hinterher, verfolgt diese also, tritt dem einen in den Hintern.... und der streckt ihn mit einem Faustschlag nieder. ----------
Da hätte ich mich auch gewehrt und zugeschlagen.
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