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25. Januar 2007, 16:18 Uhr

Hartz muss nicht ins Gefängnis

Der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Im ersten Prozess der VW-Schmiergeldaffäre einigten sich die Staatsanwaltschaft und sein Anwalt auf eine Geldstrafe in Höhe von 576.000 Euro.

Peter Hartz wurde zu einer Strafe in Höhe von 360 Tagessätzen verurteilt - bei ihm sind das 576.000 Euro© Andreas Rentz/Getty Images

Das Landgericht Braunschweig verurteilte Peter Hartz am Donnerstag im ersten Prozess der VW-Schmiergeldaffäre wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen - dies sind gemessen an den Einkünften von Hartz umgerechnet 576. 000 Euro. Hartz hatte dem einflussreichen früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert Sonderzahlungen in Millionenhöhe zugeschanzt und ihn damit "gekauft". Das Urteil war nicht anders erwartet worden. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich bereits vor Prozessbeginn auf einen umstrittenen "Deal" verständigt. Die Anklage hatte dem 65 Jahre alten Hartz Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vorgeworfen.

Urteil akzeptiert

Hartz akzeptierte die von der Anklage verlangte Strafe. "Ich trete dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht entgegen", so Hartz' Verteidiger Egon Müller. Staatsanwältin Hildegard Wolff hatte zuvor gefordert, Hartz wegen Untreue und Begünstigung des Betriebsrats zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe zu verurteilen.

Wolff wertete vor allem positiv, dass der Angeklagte sich nicht selbst bereichert habe. "Von den insgesamt 2,6 Millionen Euro ist kein Cent in die Tasche des Angeklagten geflossen", so Wolff. Allein dem früheren Betriebsratschef Klaus Volkert habe Hartz 1,95 Millionen Euro gezahlt, das sei ein besonders schwerer Fall von Untreue.

Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 1800 Euro gefordert - gemessen an den Renten- und Kapitaleinkünften. Insgesamt sind dies 576.000 Euro. Die Haftstrafe sei zur Bewährung auszusetzen, da Hartz geständig sei, die Sozialprognose günstig sei und mit einer Wiederholungstat nicht zu rechnen sei.

Zu Beginn ihres Plädoyers sagte Wolff, dass niemand dafür bestraft werde, dass er an der Arbeitsmarktreform - die Hartz’ Namen trägt - mitgewirkt habe. "Es wird auch niemand dafür bestraft, dass er prominent und vermögend ist oder die Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen hat."

Ende einer Bilderbuchkarriere

Peter Hartz hatte eine Bilderbuchkarriere hinter sich, bevor er über die Korruptionsaffäre bei VW tief stürzte. Vom Arbeiterkind war er zum mächtigen Personalvorstand bei Europas größtem Autobauer Volkswagen geworden. Das SPD- und IG-Metall- Mitglied war ein Freund von Bundeskanzler Gerhard Schröder und hochgeschätzter Berater für Politik und Wirtschaft. Die von ihm maßgeblich entwickelten Arbeitsmarktreformen, die seinen Namen tragen, brachten ihm zuletzt zwar viel öffentliche Kritik und Häme ein. Aber erst die VW-Affäre um Schmiergelder, Sexpartys und Vergnügungsreisen für Betriebsräte brachte den prominenten Topmanager zu Fall.

Reuters/DPA
 
 
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