Elon Musk ist zuletzt wegen seiner Führung bei Twitter verstärkt in Kritik geraten. Doch auch beim Elektroauto-Hersteller Tesla wird der CEO von Beschäftigten kritisch gesehen. Das soll sich Musk einem Bericht von Reuters zufolge jedoch nicht gefallen lassen – zumindest im Fall zweier ehemaliger Mitarbeiter.
Sie waren an dem Verfassen eines Briefes beteiligt, der eine versäumte Anti-Belästigungspolitik sowie die Pflicht zur ganztägigen Büroarbeit bei Tesla kritisierte. Wegen der Kritik an Musk und der Führung soll ihnen gekündigt worden sein, wie aus einer Beschwerde hervorgeht. Diese haben die beiden Betroffenen vergangene Woche anonym bei der US-Arbeitsaufsichtsbehörde National Labor Relations Board eingereicht. Demnach seien sie entlassen worden, um andere Tesla-Beschäftigte davon abzuhalten, sich über ihre Arbeitsbedingungen zu äußern. In der Sorge vor möglichen Anfeindungen wollen die beiden Mitarbeiter ihre Namen nicht öffentlich nennen.
Der eine Mitarbeiter wurde im Juni entlassen, nachdem er Diskussionen unter den Mitarbeitern anregen wollte. Sein Handeln wurde laut Beschwerde als "Angriffe" auf das Unternehmen gesehen. Dem anderen Mitarbeiter wurde kurz zuvor wegen "falscher und unbegründeter Leistungsgründe" gekündigt. Dabei hatte er erst einen Monat vorher aufgrund seiner erbrachten Leistung eine Gehaltserhöhung bekommen. Tesla reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme durch Reuters.
Neben Tesla-Mitarbeitern auch Mitarbeitern von SpaceX wegen Kritik gekündigt
Die Anwälte der beiden Mitarbeiter vertreten ebenfalls acht andere Ex-Mitarbeiter von Musks Raumfahrtunternehmen SpaceX, welche Beschwerde bei der Arbeitsaufsichtsbehörde National Labor Relations eingereicht haben. Auch sie hatten Kritik an Musk und der Unternehmensführung ausgesprochen – mit dem Wunsch nach einer integrativeren Unternehmenskultur. So steht es in den Beschwerden.
Ob und welche Auswirkungen sie haben werden, ist noch unklar. Anwälte der Arbeitsaufsichtsbehörde untersuchen eingehende Beschwerden und entscheiden, ob sie formelle Beschwerden bei Verwaltungsrichtern einreichen. Dessen Vorstand kann Unternehmen schließlich anweisen, Beschäftigte wieder einzustellen oder ihnen Nachzahlungen zu machen.
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Quellen: Reuters