Als Berliner Polizeibeamte einen Autofahrer auf der Stadtautobahn A100 mit erhöhter Geschwindigkeit erwischten, trafen sie auf einen 17-jährigen jungen Mann, der mit seiner Mutter auf dem Beifahrersitz unterwegs war. Der Fahranfänger war mit seinem Porsche 165 km/h schnell gewesen – und damit mehr als doppelt so schnell wie die erlaubten 80 Kilometer pro Stunde. Noch erstaunlicher war aber, dass sich der Fahrer bei der Überprüfung seiner Personalien als polizeibekannt herausstellte.
Denn nur fünf Tage zuvor hatten Polizist:innen in Brandenburg den gleichen Jugendlichen auf der A13 bei Calau angehalten. Dort war er mit mehr als 200 statt der erlaubten 120 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen. Und auch dort war seine Mutter mit an Bord. "Sehen wir nicht so häufig", hatte die Brandenburger Polizei den Vorfall kommentiert – und dabei offensichtlich nicht für möglich gehalten, dass der Fahrer genauso weiterrasen würde.
Junger Raser nahm an "begleitetem Fahren ab 17" teil
Fahranfänger, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, aber noch minderjährig sind, können am "begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen. Sie dürfen aber nur ans Steuer, wenn eine andere Person mit Fahrerfahrung an ihrer Seite sitzt. Diese Begleitpersonen sind "Vorbilder für Fahranfängerinnen und Fahranfänger", heißt es auf der Informationsseite des Bundesverkehrsministeriums. Im Fall des 17-jährigen Rasers hat das allerdings nicht funktioniert.
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Nach Angaben der Berliner Polizei durfte der Nachwuchsfahrer nach der Überprüfung durch die Beamten seine Fahrt zunächst fortsetzen, ihn erwartet jetzt aber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Allein für seine Fahrt in Berlin werden unter anderem zwei Punkte in Flensburg, 1600 Euro Bußgeld sowie drei Monate Führerscheinentzug fällig. Als Wiederholungstäter dürfte die Strafe allerdings noch höher ausfallen.

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