BMW X5-Chinaklone Ab in die Schrottpresse

Der Importeur China Automobile soll wegen des Vertriebs einer BMW-Kopie Schadenersatz zahlen und die Fahrzeuge vernichten. Das Landgericht München I verbot nicht nur dem Betrieb, sondern stellte auch eine Schadensersatzpflicht fest. In Deutschland ist der Wagen ein Exot, in anderen Ländern wird er seit Jahren verkauft.

Das Landgericht München I untersagte dem Importeur nicht nur den Vertrieb des Geländewagens Shuanghuan CEO, der in den Augen von BMW eine Kopie des X5 darstellt, sondern stellte auch die Schadenersatzpflicht des Importeurs fest, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Außerdem soll der Importeur alle Fahrzeuge, die noch in seinem Besitz sind, verschrotten und über die Verkäufe Auskunft geben. Ein BMW-Sprecher begrüßte die Entscheidung: "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Auffassung gefolgt ist." Der Importeur Karl Schlössl selbst will gegen die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, in Berufung gehen.

Ähnlichkeiten in Details, nicht im Gesamtfahrzeug

Notfalls werde er gegen das Urteil bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, kündigte Schlössl an. "Ein Auto, das in Europa läuft, kann man nicht in Deutschland abwürgen". Alleine auf italienischen Straßen seien beispielsweise 1200 bis 1300 Exemplare des chinesischen Geländewagens unterwegs, in einigen Ländern werde er als Polizei-Fahrzeug genutzt. In dem Gerichtsurteil gehe es um Ähnlichkeiten mit der ersten Generation des X5, die aus dem Jahr 1998 stamme und ein "uraltes Auto" sei, sagte der Importeur.

Neben dem Lenkrad seien auch Ähnlichkeiten an Türteilen und am Heck des Wagens kritisiert worden. "Es wäre aus chinesischer Sicht kein Problem, das abzustellen", sagte Schlössl. Man sei auch mit dem Hersteller in Kontakt. Mit der Veränderung von "fünf oder sechs Bauteilen" lasse sich die Optik des Fahrzeugs verändern. Der Importeur ist ein normales Autohaus, für einen Konzern wie BMW allein also kein Gegner. Der chinesische Hersteller könnte für ein Gleichgewicht der Kräfte sorgen.

Schlössl hat nun mehrere Monate Zeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Ob BMW tatsächlich Schadenersatz von ihm verlangen wird, steht nach den Worten des Unternehmenssprechers noch nicht fest.

DPA/Kra