
Flip-Flops und High Heels im Auto: Fahren mit Flip-Flops ist nicht verboten, also kommt eine Versicherung auch für Schäden auf, wenn der Fahrer solche Sandalen oder eine Dame High Heels trägt. Sollte das ungeeignete Schuhwerk aber den Unfall verursachen, muss der Fahrer mit Einbußen rechnen.
Barfuß fahren: Hier gilt das Gleiche wie bei den Flip-Flops: Im Prinzip ist es erlaubt, sind die bloßen Füße jedoch an einem Unfall schuld, zieht sich die Versicherung aus der Affäre.
Barfuß fahren: Hier gilt das Gleiche wie bei den Flip-Flops: Im Prinzip ist es erlaubt, sind die bloßen Füße jedoch an einem Unfall schuld, zieht sich die Versicherung aus der Affäre.
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