Viele Dinge sind Autofahrern direkt verboten. Wer am Steuer trinkt, bekommt Ärger mit der Polizei. Für andere Verhaltensweisen gibt es keine extra Gesetze, aber sie können nicht nur zu Unfällen, sondern auch zu einem Knöllchen führen. Etwa wenn Frau sich am Steuer schminkt, oder man anfängt, mit beiden Händen ein Baguette zu futtern.
Andere Dinge bemerkt von außen niemand, dennoch können sie gefährlich sein. Wenn der Beifahrer zum Beispiel einen Aktenkoffer zwischen sich und den Airbag bringt.
Kommt es nach unvorsichtigen Verhaltensweisen zu einem Unfall, können sogar Versicherungsleistungen gekürzt werden. Vor allem die Vollkaskoversicherung stellt sich quer, wenn riskantes Verhalten mit im Spiel war. Sie wirft dem Fahrer dann grobe Fahrlässigkeit vor und verweigert die Zahlung. Es gibt allerdings einen Schutz: Versicherungen mit Premium-Bedingungen zahlen auch bei fahrlässigen Verhalten. Dann kann man während der Fahrt den Pullover ausziehen.
Man sollte es aber natürlich nicht tun.