Liebe Radfahrer, auch wenn es schwer zu verstehen ist: Vorfahrt und Wartepflicht gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Das heißt: Beim Stoppschild muss das Rad halten, an einem Schild, das "Vorfahrt beachten!" gebietet, muss gewartet werden - ebenso bei der Rechts- vor Linksregelung. Richtig, Autofahrer haben Schwierigkeiten, ihre Pflichten beim Abbiegen einzuhalten, aber ein Stopp-Schild oder ein Rotlicht einfach regelmäßig überfahren, das machen nur Radfahrer. Das Gleiche gilt für Rechts-Vor-Links-Straßen.
Verkehrte Straßenseite
Die gefährlichste aller Radfahrer-Sünden ist das Fahren auf der falschen Seite - sei es auf dem Radweg oder noch schlimmer auf dem Gehweg. Teilweise ist das Befahren in beiden Richtungen durch ein Sonderzeichen erlaubt. Aber meist ist es das nicht. Hier kann man nur sagen: Lasst das - es ist supergefährlich! In aller Regel achtet der Kfz-Fahrer nur auf die Seite, auf der der reguläre Verkehr herankommt. Ist dort eine Lücke, fährt er los. Dumm gelaufen, heißt es, wenn dann der Geister-Radler noch an ihm vorbei wollte.
Einbahnstraße
Auch Einbahnstraßen werden gern in falscher Richtung durchfahren, auch wenn es nicht erlaubt ist. Ebenfalls ein gefährliches Manöver, aber da man sich dem Auto Auge-in-Auge nähert, werden viele Gefahrensituationen erkannt.
Grund für all diese Verstöße ist sicher kein imaginäres Notwehrrecht für Radfahrer. Welche Notwehr wäre gegenüber einem Stoppschild auch angemessen? Auch eine fahrradgerechte Verkehrsplanung wird nie ein "Ich habe immer Vorfahrt"-Paradies hervorbringen. Der Grund für die Regelverstöße ist schlicht Faulheit. Weil man in die Pedale treten muss, mag der Radler keine Umwege und möchte das Abbremsen und Warten möglichst vermeiden.
Fußgänger sind kein Freiwild
Auf den deutschen Straßen gibt es eine eindeutige Hackordnung. Radfahrer rangieren ziemlich weit unten in der Nahrungskette, aber unter ihnen befinden sich noch die Fußgänger. Dabei ist die Sache ganz einfach: Ohne besondere Schilder haben Radler auf dem Fußweg nichts zu suchen. Einzige Ausnahme sind kleine Kinder. Sonst gilt: Auf dem Fußweg ist nur Schieben erlaubt. Selbst wenn der Radweg versperrt ist, ist es nicht korrekt, auf den Gehweg auszuweichen. Auch wenn man sich nicht wegen des Verkehrs auf die Autospur traut, ist der Fußweg keine Alternative. Das Rad hat dort so wenig zu suchen wie ein Motorrad. Auf den durch ein Zeichen für den Radverkehr freigegeben Wegen, ist die Rangordnung klar: Zuerst kommt die Fußgänger, radeln kann man nur, wenn es möglich ist. Es ist nicht so, dass der Radfahrer dort flott vorankommen soll, und die Fußgänger beiseite springen müssen.
Nachtblind
Keine oder eine defekte Beleuchtung nehmen Radfahrer auf die leichte Schulter. In der Stadt ist es meist hell genug, so dass sie nicht total im Dunkeln stehen. Dass andere sie trotz des Restlichtes nicht sehen können, wird nicht bedacht.
Ist es wirklich so schlimm?
Dramatisieren sollte man diesen ewigen Kampf nicht: Die Konflikte kochen dort hoch, wo viele Fußgänger, Radfahrer und Autos auf engem Raum aufeinander treffen. In den City-Zonen der Ballungsräumen. Lebt man, wie der Verfasser, im betulichen Vorort, hat sich im Vergleich zu früher wenig geändert. Schüler radeln im Pulk zur Schule, gern auch im Winter ohne Licht und in totaler Verleugnung der Vorfahrtsregeln. Gut ist das nicht, aber als Autofahrer weiß man das und richtet sich darauf ein Und das war es auch schon mit der Kampfradlerei.
Die Sünden der Fußgänger
Damit dem Artikel keine Einseitigkeit vorgeworfen wird, kommen noch schnell die Fußgänger an die Reihe, denn auch sie sind nicht ohne Fehl. Der Fußgänger ist das Schaf unter den Verkehrsteilnehmern. Seine Fehler geschehen aus Unachtsamkeit. Auf dem Radweg hat der Fußgänger überhaupt nichts verloren, er ist tabu. Das interessiert Fußgänger nur überhaupt nicht. Acht- und ahnungslos treten sie auf die Fahrbahn - dass dort jemand auf sie zukommen könnte und ihnen mit 35 km/h einen Metalllenker in die Brust bohren könnte- daran denken sie nicht. Das ist gefährlich, doch bösen Willen kann man ihnen nicht vorwerfen.