Die legendäre Tesla-Keynote, bei der Designer Franz von Holzhausen das angeblich unzerstörbare Panzerglas des Cybertrucks mit nur einem Kugelwurf zum Bersten brachte, ist bereits vier Jahre her. Damals hieß es, Tesla wolle schon Ende 2021 mit der Auslieferung des ungewöhnlichen Fahrzeugs starten. Wer schnell bestellt hat, musste aber deutlich länger warten. Erst jetzt will Tesla den ersten Kunden das Edelstahl-Ungetüm vor die Tür stellen. Doch nur, wenn sie dem neuen, deutlich strengeren Kaufvertrag zustimmen.
Tesla will Weiterverkauf vertraglich unterbinden
Bevor es überhaupt losgeht, hat Tesla den Kaufvertrag für den Cybertruck aktualisiert. Darin sind strenge Regeln enthalten, die den Weiterverkauf der Fahrzeuge verhindern sollen. Es heißt: "Sie verstehen und erkennen an, dass der Cybertruck zunächst in begrenzter Stückzahl ausgeliefert wird. Sie stimmen zu, dass Sie das Fahrzeug innerhalb des ersten Jahres nach dem Auslieferungsdatum nicht verkaufen oder anderweitig versuchen werden, es zu veräußern."
Es folgt eine verklausulierte Eingrenzung: Sollte man es nicht verhindern können, seinen Cybertruck wieder zu Geld machen zu müssen, ist man dazu verpflichtet, Tesla darüber in Kenntnis zu setzen. Danach muss man dem Unternehmen ausreichend Zeit lassen, um das Auto zum ursprünglichen Preis abzüglich gefahrener Kilometer, Abnutzung und Schäden aller Art, zurückzukaufen.
Nur wenn Tesla vom Rückkauf absieht, und eine schriftliche Genehmigung erteilt, darf man den Cybertruck beliebig handeln. Im neuen Vertrag folgt die mögliche Strafe, wenn Tesla von einem Verkauf Wind bekommt und nicht involviert wird. Es heißt: "Sie erklären sich damit einverstanden, dass für den Fall, dass Sie gegen diese Bestimmung verstoßen oder Tesla den begründeten Verdacht hat, dass Sie im Begriff sind, gegen diese Bestimmung zu verstoßen, Tesla eine einstweilige Verfügung beantragen kann, um die Übertragung des Eigentums an dem Fahrzeug zu verhindern, oder von Ihnen einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50.000 US-Dollar oder dem als Gegenleistung für den Verkauf oder die Übereignung erhaltenen Wert, je nachdem, welcher Betrag höher ist, fordern kann."
Ferner behält sich Tesla das Recht vor, Kunden, die sich nicht an den Vertrag gehalten haben, vom Kauf weiterer Fahrzeuge auszuschließen.
Wie das Fachmagazin "Electrek" schreibt, ist es nicht das erste Mal, dass Tesla-Neufahrzeuge kurz nach Veröffentlichung sofort mit hohem Gewinn weiterverkauft werden. 2017 machte eines der ersten Model-3-Modelle Schlagzeilen, als es kurz nach Auslieferung für 150.000 US-Dollar auf einschlägigen Verkaufsplattformen eingestellt wurde – der damalige Listenpreis lag bei 56.000 US-Dollar.
Auch andere Autohersteller wollen den Handel unterbinden
Das Phänomen, dass Hersteller über den Weiterverkauf von Kundeneigentum bestimmen wollen, ist nicht neu: Insbesondere bei exotischen Fahrzeugen ist es üblich, dass man die Autos nicht sofort verkaufen darf. Manche Hersteller gehen sogar noch weiter: Ferrari sieht es zum Beispiel gar nicht gerne, wenn man nachlässig mit den Autos umgeht oder sie in einer unerwünschten Farbe lackiert. Selbst Justin Bieber soll wegen solcher Verstöße keinen Neuwagen des Herstellers mehr kaufen dürfen.
Während es bei seltenen Supersportwagen also inzwischen üblich geworden ist, damit keinen Handel treiben zu dürfen, betritt der Cybertruck gewissermaßen Neuland: Das schwere SUV ist nicht limitiert, sondern soll ein herkömmliches Serienfahrzeug werden. In diesem Markt gibt es in der Regel seltener Knebelverträge, die den Weiterverkauf regeln.
"Electrek" hat einen weiteren Verdacht, warum Tesla die Klausel so deutlich in den Vertrag genommen hat: Die lange Haltezeit könnte auch dafür gedacht sein, andere Hersteller davon abzuhalten, ein Auto über Dritte zu Forschungszwecken zu kaufen, mutmaßt Autor Jameson Dow. In der Branche ist es durchaus üblich, dass Fahrzeuge mit neuer Technologie zeitnah bei anderen Herstellern in der Forschungsabteilung auseinandergenommen werden.