Ein deutscher Datenschutzbeauftragter hat Facebooks kontroverse automatische Gesichtserkennung als rechtswidrig erklärt.
Seitdem Facebook im Juni stillschweigend die neue Funktion eingeführt hat, häufen sich besonders in Europa datenschutzrechtliche Bedenken. Nun ist Deutschland das erste Land, das gegen Facebook vorgeht. Mit der automatischen Gesichtserkennung können Personen auf Fotos leichter markiert werden, da automatisch gespeicherte Gesichtsdaten abgeglichen und Vorschläge durch das Programm gemacht werden.
Der Haken ist aber, dass nicht nur die Daten der Gesichter gespeichert werden, sondern die Speicherung in Verbindung mit dem Namen erfolgt.
Behörden europaweit lassen momentan die Legalität des neuen Features prüfen, das in Amerika im Dezember 2010 integriert wurde. Nun hat Deutschland Facebook eine zweiwöchige Frist zur Prüfung und Löschung der Daten gegeben.
Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter der Stadt Hamburg, hat Facebooks Gesichtserkennungstechnologie in Verbindung mit der Speicherung der Daten ein hohes Missbrauchspotenzial zugesprochen und als Gefahr für die Anonymität erklärt.
Caspar sagte gegenüber dem "Hamburger Abendblatt": "Es besteht eine Gefahr für das Recht auf Anonymität. Wenn die Daten der Nutzer in falsche Hände gelangen würden, könnte man jemanden anhand eines selbst aufgenommenen Handyfotos biometrisch vergleichen und identifizieren"
Sollte Facebook sich weigern, die automatische Gesichtserkennung auf Facebook Deutschland abzuschalten und die bereits gesammelten Daten zu löschen, könnten rechtliche Schritte eingeleitet werden, die ein Bußgeldverfahren oder eine Unterlassungsverfügung nach sich ziehen könnten.
Casper wies außerdem darauf hin, dass die Behörde Facebook bereits mehrmals aufgefordert hat, die Gesichtserkennnung vom Netz zu nehmen und die Daten zu löschen. Seiner Meinung nach, ist die rechtliche Lage eindeutig, da Facebook für eine solche Maßnahme die Einwilligung der User hätte einholen müssen. Facebooks Deaktivierungsfunktion sei laut dem Datenschutzbeauftragten zu intransparent und nicht ausreichend.
Gegenüber "Spiegel Online" kommentierte eine Facebook-Sprecherin die Beschuldigungen: "Wir werden die Aussagen des Hamburger Datenschutzbeauftragten zu den Markierungsvorschlägen von Fotos prüfen. Jedoch weisen wir ausdrücklich jegliche Vorwürfe von uns, die besagen, dass wir unseren Verpflichtungen gegenüber den Datenschutzgesetzen der Europäischen Union nicht nachkommen."