Zu früh gezeigt Apple verliert Patent für Touchscreen-Bedienung

Da war Steve Jobs zu vorschnell: Weil der erste iPhone-Prototyp 2007 schon vor Patentantrag gezeigt wurde, entschied das Bundespatentgericht gegen Apple.

Die Präsentation des ersten iPhone-Prototypen durch Steve Jobs im Januar 2007 hat Apple jetzt eines der wertvollen Patente zur Touchscreen-Bedienung gekostet.

Das Bundespatentgericht erklärte das Europäische Patent mit der Nummer 2059868 für ungültig, weil die Vorstellung vor dem Patentantrag stattfand. Deshalb beruht der Patentanspruch nach Ansicht des Gerichts gemessen am Stand der Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts am Montag hieß.

Apple kann Berufung einlegen

Bei dem Patent geht es um eine Funktion, dank der der Bildschirm-Inhalt zum Beispiel in einer Bildergalerie wieder in die ursprünglichen Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger über den Display-Rand hinaus gezogen wurde.

Führende Technologiefirmen wie Apple, Google und Samsung streiten in diversen Ländern weltweit um Patentrechte auf bestimmte Anwendungen und technische Lösungen für den boomenden Smartphone-Markt. Im vorliegenden Fall ging es um Klagen der Apple-Rivalen Motorola und Samsung. Gegen die Entscheidung kann Apple beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Berufung einlegen. Das Bundespatentgericht in München entscheidet bei Beschwerden über deutsche Patente oder EU-Patente mit Gültigkeit in Deutschland.

DPA
awö/DPA/AFP

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