Die Datenschutzbeauftragten von neun Bundesländern haben gegen die Nutzung kommerzieller Adressenhändler beim Gebühreneinzug für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten protestiert. Es sei mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn sich die zuständige Gebühreneinzugszentrale GEZ Adressen bei kommerziellen Händlern beschaffe und damit flächendeckende Mailing-Aktionen starte, heißt es in einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.
Die Landesdatenschutzbeauftragten lehnten eine im Änderungsentwurf für den Rundfunkstaatsvertrag enthaltene Klausel ab, mit der die bisher schon angewandte Praxis der GEZ gesetzlich legitimiert werden solle. Sie wiesen darauf hin, dass öffentlich-rechtliche Unternehmen personenbezogene Daten nur verarbeiten dürfen, wenn dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nötig sei. Wegen der Mailing-Aktionen der GEZ hätten sich zahlreiche Bürger bei den Datenschützern beschwert. Diese lehnen auch die seit Jahren praktizierte Weitergabe von Daten der staatlichen Meldebehörden an die GEZ ab.
Die Erklärung wurde herausgegeben von den Datenschutzbeauftragten der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.