Gäste türkischer Hochzeiten schenken vor allem eins: Gold - ob als Schmuck oder Münzen. Bei der Hochzeit eines türkisch-stämmigen Pärchens aus Österreich, die sie 2014 in der Türkei feierten, kamen so schnell Geschenke in einem Wert von 20.000 Euro zusammen. Das Gold vertrauten die frisch Verheirateten der Mutter des Bräutigams an. Sie sollte die Schätze zurück ins österreichische Lustenau bringen und sie dort verwahren - als Notgroschen.
2015 ließ sich das Paar jedoch scheiden und verlangte die Herausgabe der Hochzeitsgeschenke, um sie aufteilen zu können. Doch die gebürtige Türkin behauptete schlicht, sie hätte nie etwas bekommen.
Richter von der Schuld der Frau überzeugt
Der Fall landete vor Gericht. Vor einigen Tagen wurde die Frau schließlich am Landesgericht Feldkirch wegen Veruntreuung verurteilt, berichten österreichische Lokalmedien. Der Richter habe sich überzeugt davon gezeigt, dass die Mutter die Hochzeitsgeschenke ihres Sohnes und Schwiegertochter erhalten habe und sie nun "nicht mehr rausrückt", schreibt die Zeitung "Heute".
Die Frau wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Die Hälfte davon wurde ihr jedoch bedingt erlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und berief sich dabei auf widersprüchliche Zeugenaussagen bezüglich des Aufenthaltsorts des Goldes.
Gefälligkeitsaussagen von Zeugen
Richter Gschwenter zeigte sich vom Prozess pikiert. Selten zuvor habe er in einem Gerichtsverfahren so viele lügende Zeugen erlebt, zitiert ihn die lokale Onlinezeitung "Vorarlberg Online". Die Zeugen hätten viele falsche Gefälligkeitsaussagen gemacht, beschwerte er sich. Für ihn sei es nachvollziehbar, dass die Goldgeschenke der Angeklagten zur Verwahrung übergeben wurden, denn die Angeklagte halte in der türkischen Familie alle Fäden in der Hand, so Gschwenter.
Zur Herausgabe des Goldschmucks ist noch ein zivilgerichtliches Verfahren anhängig.