
Komplexe Sache: Drei Varianten Elterngeld
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich. Es wird für alle vollen Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Hier gilt: Frühzeitig den Arbeitgeber informieren!
Basiselterngeld
Das Elterngeld soll fehlendes Einkommen auffangen, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Gemeinsam stehen den Eltern 14 Monate Basiselterngeld zu. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Für ab dem 1. September 2021 geborene Kinder gilt außerdem: Wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, bekommen die Eltern länger Elterngeld. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, je nachdem wie viele Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Kind geboren wurde.
ElterngeldPlus
Während das Elterngeld davon ausgeht, das der jeweils betreuende Elternteil nicht arbeitet, ermöglicht das ElterngeldPlus die Teilzeitarbeit. Es wird doppelt so lange gezahlt wie das Elterngeld. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
Partnerschaftsbonus
Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden). Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich. Es wird für alle vollen Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Hier gilt: Frühzeitig den Arbeitgeber informieren!
Basiselterngeld
Das Elterngeld soll fehlendes Einkommen auffangen, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Gemeinsam stehen den Eltern 14 Monate Basiselterngeld zu. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Für ab dem 1. September 2021 geborene Kinder gilt außerdem: Wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, bekommen die Eltern länger Elterngeld. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, je nachdem wie viele Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Kind geboren wurde.
ElterngeldPlus
Während das Elterngeld davon ausgeht, das der jeweils betreuende Elternteil nicht arbeitet, ermöglicht das ElterngeldPlus die Teilzeitarbeit. Es wird doppelt so lange gezahlt wie das Elterngeld. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
Partnerschaftsbonus
Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden). Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.