
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld!
Seit 2018 ist der Mutterschutz neu geregelt und deutlich familienfreundlicher als zuvor. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt. Das Bundessozialministerium stellt einen umfangreichen Leitfaden zum Mutterschutz zur Verfügung. Einzelheiten hält eine Broschüre des Bundesfamilienministeriums bereit.
In der Zeit des Mutterschutzes haben Sie Anrecht auf das sogenannte Mutterschaftsgeld. Dafür müssen Sie berufstätig Mitglied einer Krankenversicherung sein, eine Familienversicherung reicht nicht aus. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Tag, der verbleibende Betrag bis zur Höhe des letzten Netto-Gehaltes übernimmt der Arbeitgeber. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse eingereicht, zusammen mit dem Zeugnis eines Arztes oder der Hebamme, das den voraussichtlichen Geburtstag enthält.
Seit 2018 ist der Mutterschutz neu geregelt und deutlich familienfreundlicher als zuvor. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt. Das Bundessozialministerium stellt einen umfangreichen Leitfaden zum Mutterschutz zur Verfügung. Einzelheiten hält eine Broschüre des Bundesfamilienministeriums bereit.
In der Zeit des Mutterschutzes haben Sie Anrecht auf das sogenannte Mutterschaftsgeld. Dafür müssen Sie berufstätig Mitglied einer Krankenversicherung sein, eine Familienversicherung reicht nicht aus. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Tag, der verbleibende Betrag bis zur Höhe des letzten Netto-Gehaltes übernimmt der Arbeitgeber. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse eingereicht, zusammen mit dem Zeugnis eines Arztes oder der Hebamme, das den voraussichtlichen Geburtstag enthält.
© Christin Klose/ / Picture Alliance