
Wie heißen Kinder beim Finanzamt? Außergewöhnliche Belastung.
Kindergeld, Steuerfreibetrag, Kinderfreibeträge, Fahrtkosten, Therapiekosten, Brillen, Gehhilfen – unter „Außergewöhnliche Belastung“ wird in der Steuererklärung all das angegeben, was mit dem Kind zusammenhängt. Mit dem Kind gilt: Steuererklärung machen und sich Geld zurückholen. Mit dem Steuerprogramm Elster geht das mittlerweile sehr komfortabel.
Kindergeld, Steuerfreibetrag, Kinderfreibeträge, Fahrtkosten, Therapiekosten, Brillen, Gehhilfen – unter „Außergewöhnliche Belastung“ wird in der Steuererklärung all das angegeben, was mit dem Kind zusammenhängt. Mit dem Kind gilt: Steuererklärung machen und sich Geld zurückholen. Mit dem Steuerprogramm Elster geht das mittlerweile sehr komfortabel.
© Andrea Warnecke/ / Picture Alliance