Selbstzahlerleistung Strahlenschutz für Embryos: "Babykino" wird ab Januar 2021 verboten

Ultraschalluntersuchungen, die nicht medizinisch notwendig sind, sollen künftig verboten werden
Ultraschalluntersuchungen, die nicht medizinisch notwendig sind, sollen künftig verboten werden
© DAVID HERRAEZ CALZADA/ / Picture Alliance
Moderne Ultraschallverfahren liefern gestochen scharfe Bilder vom ungeborenen Nachwuchs und sind eine beliebte Selbstzahlerleistung (IGeL) beim Gynäkologen. Damit ist jetzt ab 2021 Schluss – künftig sollen nur noch medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchungen erlaubt sein.

"Babykino", "Babyfernsehen" oder "Babyviewing" wird von vielen Arztpraxen als sogenannte IGeL-Leistung angeboten, also eine Untersuchung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht im Leistungskatalog aufgeführt wird. Moderne Ultraschallverfahren ermöglichen es, gestochen scharfe Bilder oder gar Videos vom ungeborenen Nachwuchs aufnehmen zu können. Ultraschalluntersuchungen, die nicht medizinisch notwendig sind oder nicht Teil des Leistungskatalogs sind, sollen nun zum 1. Januar 2021 verboten werden. Das teilte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit. Das Verbot umfasst Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren.

MDS sieht keine Notwendigkeit

Eine neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz sieht vor, Embryos vor einer unnötigen Strahlendosis zu schützen – laut dem MDS bestehe aber keine medizinische Notwendigkeit für die zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen. Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien laut Strahlenschutzgesetz mit einem möglichen Risiko für das Ungeborene verbunden. Vor allem beim Beginn der Knochenbildung soll wesentliche mehr Schallenergie am Knochen aufgenommen wird.

Ultraschalluntersuchungen sind beliebte IGeL-Leistung

In seiner Pressemitteilung weist der MDS auf eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2016, wonach vier von fünf Frauen das Angebot zusätzlicher Ultraschalluntersuchungen annehmen, wenn sie ihnen angeboten werden. Sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bekommt etwa jeder zweite Patient von seinem Arzt angeboten – ein riesiger Markt, der für Patienten schnell unübersichtlich wird, aber für Praxen sehr lukrativ sein kann.

Trisha Taylor
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Um hierfür Transparenz zu schaffen, hat der MDS den IGeL-Monitor ins Leben gerufen, einer Datenbank im Internet, auf der die gängigsten Selbstzahlerleistungen bewertet werden. Eine Studie, die durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz gefördert wurde, hat ergeben, dass der IGeL-Monitor das umfassendste und auch hinsichtlich der Bewertungskriterien beste Informationsangebot ist. Laut dem MDS stehen Frauenärzte auf Rang eins der IGeL-Verkäufer.

yak

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