Die gesetzlichen Renten werden nach drei Nullrunden wieder steigen. Mit der nächsten Stufe der Gesundheitsreform wird ein Standardtarif in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Damit sollen sich mehr Menschen im Krankheitsfall absichern können. Die Aufnahme des Gebäudereinigerhandwerks ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz schützt eine weitere Branche vor Lohndumping. Und außerdem: Handy-Telefonate im EU-Raum werden günstiger.
Mehr Geld für Rentner
Nach drei Nullrunden steigen die Renten erstmals wieder. Allerdings beträgt die Anhebung der gesetzlichen Altersbezüge gerade einmal 0,54 Prozentpunkte. Die Bundesregierung begründete die Erhöhung mit der guten Wirtschaftsentwicklung und dem damit zusammenhängenden Aufschwung am Arbeitsmarkt. Die gesetzlichen Rentenversicherer kostet der Anstieg auf das Jahr hochgerechnet gut 1,2 Mrd. Euro. Die Rentner haben jedoch nicht viel von der Anhebung: Bei einer Rente von 1100 Euro ergibt sich gerade einmal ein Plus von 5,94 Euro im Portmonee. Immerhin sind auch in den kommenden Jahren leichte Rentenanpassungen zu erwarten.
Auch der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II erhöht sich ab 1. Juli um 0,54 Prozent. Für Alg-II-Empfänger bedeutet das einen Anstieg um zwei Euro auf dann 347 Euro.
Höhere Hinzuverdienstgrenze für Frührentner
Rentner, die schon vor Vollendung des 65. Lebensjahres Renten beziehen und nebenher erwerbstätig sind, müssen künftig seltener mit Kürzungen ihrer Bezüge rechnen. Die teilweise individuellen Grenzen für solche Hinzuverdienste werden ab dem 1. Juli im Zuge der Rentenerhöhung heraufgesetzt. Bei einem monatlichen Verdienst von bis zu 350 Euro haben Rentner aber nach wie vor keine Kürzungen zu befürchten. Wie zuvor darf die Grenze zweimal pro Kalenderjahr überschritten werden, allerdings nur bis zum doppelten Wert. Für Rentenbezüge ab 65 Jahren gibt es weiterhin keine Zuverdienstgrenze.
Mindestlohn für Gebäudereiniger
Die rund 850.000 Beschäftigten des Gebäudereinigerhandwerks haben künftig Anspruch auf einen Mindestlohn von 7,87 Euro (West) und 6,36 Euro (Ost) pro Stunde. Der Mindestlohn gilt unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer von einer deutschen oder ausländischen Firma beschäftigt wird. Mit der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll die Branche vor Sozial- und Lohndumping geschützt werden. Das seit 1996 geltende Gesetze verpflichtet ausländische Unternehmen für nach Deutschland entsandte Arbeitskräfte die hier geltenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Bisher galt die Regelung nur für die Baubranche.
Standardtarif in der privaten Krankenversicherung
Zum Monatsbeginn wird der so genannte odifizierte Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt. Damit können sich ehemalige PKV-Mitglieder wieder versichern, die ihren Versicherungsschutz verloren haben. Auch wer niemals versichert war, hat nun Anspruch auf den Standardtarif. Diese Regelung zielt vor allem auf Selbstständige.
Die Versicherer dürfen niemanden wegen Krankheit oder Alter abweisen und deswegen auch nicht die Prämien erhöhen. Außerdem darf der Tarif nicht mehr kosten als die gesetzliche Krankenversicherung im teuersten Fall, was derzeit gut 500 Euro im Monat entspricht. Der Leistungsumfang muss den Leistungen der gesetzlichen Kassen entsprechen. Ab 1. Januar 2009 muss die PKV einen neuen Basistarif anbieten, der nach ähnlichen Regeln funktioniert wie der Standardtarif.
REITs - neue Anlageform für Immobilien
Das Gesetz zur Einführung börsennotierter Immobilien-Aktiengesellschaften, Real Estate Investment Trusts (REITs) tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Unternehmen können beispielsweise ein Verwaltungsgebäude auf eine REIT-AG übertragen. Ziel ist es, das Immobilienvermögen der Unternehmen besser zu nutzen.
Zum Anschub gewährt der Staat Firmen einen Steuervorteil, wenn sie ihre stillen Immobilienreserven heben und in einen REIT einbringen. Über einen Zeitraum von drei Jahren erhalten sie einen Steuernachlass von 50 Prozent auf den Wertansatz. REITs sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, der Fiskus greift stattdessen bei den Anteilseignern zu.
Billigere Handy-Telefonate aus dem Ausland
Das Telefonieren mit dem Handy im EU-Ausland wird mit der so genannten Roaming-Verordnung billiger. Die EU hat für alle Mobilfunkbetreiber in den 27 Mitgliedstaaten verbindliche Preisobergrenzen eingeführt. Ab dem 1. Juli dürfen die Anbieter für ein Gespräch aus dem EU-Ausland nur noch 49 Cent je Minute plus Mehrwertsteuer berechnen. Für im Ausland angenommene Telefonate liegt die Obergrenze bei 24 Cent. In den kommenden Jahren werden die Preise weiter sinken.
Mehr Handlungsspielraum für Wohneigentümer
Mit dem neuen Wohneigentumsgesetz soll die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Eigentümergemeinschaften gestärkt werden. Die Besitzer der etwa fünf Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland können ihre Angelegenheiten künftig einfacher regeln als bisher, verspricht die Bundesregierung. Wo bisher für Beschlüsse Einstimmigkeit erforderlich war, sind nun Mehrheitsentscheidungen möglich. Bei der Umlage von Kosten für Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen darf von der gesetzlichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen abgewichen werden. Künftig steht der Nutzen eines Vorhabens für den einzelnen Eigentümer stärker im Vordergrund.