Der Kunde ist König, aber heißt das, dass sich der Gast im Restaurant alles erlauben kann? Selbstverständlich nicht. Der Gastwirt muss sich nicht alles bieten lassen und hat am Ende das letzte Wort, schließlich hat er Hausrecht. So ist es ein unausgesprochenes Gesetz, dass wer einen Tisch belegt, auch konsumieren muss. Aber wie viel, das ist die Frage. Sicherlich ist es nicht die feine Art, einen Platz ewig zu blockieren, nur weil es sich dort so schön Zeitunglesen lässt. Aber verwirkt sich der Gast das Recht auf den Tisch, wenn er keinen oder nur wenig Hunger hat?
Darf man im Restaurant nur einen Kaffee bestellen oder muss es gleich das dicke Menü sein? Und ist es in Ordnung einen Seniorenteller zu ordern, um Geld zu sparen oder bekommt man den nur, wenn man das Rentenalter erreicht hat? Der stern hat beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband nachgefragt, auf welche Rechte Gast und Gastwirt pochen können. Jürgen Benad, Rechtsexperte und Geschäftsführer des Bundesverbands, erläutert was Recht und Unrecht ist.
Eine Frage der Kulanz
Es zeigt sich: Das Zauberwort ist oftmals Kulanz. So liegt es beispielsweise im Ermessen des Gastwirts, ob er Seniorenteller auch an Nicht-Senioren serviert. Einen Rechtsanspruch auf das Gericht habe der Kunde laut Benad nicht. "Es kann also auch vorkommen, dass der Gastwirt erst im Nachhinein darauf hinweist, dass ein bestimmtes Gericht 'aus' ist", sagt er.
Übrigens: Auch wenn der Kellner nach mehrmaligem Anfragen die Rechnung nicht bringt und Sie sich den Hintern beim Warten wundsitzen, spricht Sie das nicht davon frei, die Rechnung zu begleichen. Wer das Lokal verlässt, ohne zumindest seine Kontaktdaten zu hinterlassen, prellt die Zeche. Zehn häufig gestellte Fragen dazu, was der Gast darf und was nicht, beantwortet Benad in der obigen Fotostrecke.