
Darf eigentlich jeder einen Seniorenteller bestellen?
"Der Gast darf natürlich bestellen, wonach ihm beliebt. Nur: Der Gastwirt ist nicht verpflichtet, allen Wünschen nachzukommen. Es kann also auch vorkommen, dass der Gastwirt erst im Nachhinein darauf hinweist, dass ein bestimmtes Gericht 'aus' ist. Ebenso verhält es sich mit Sonderwünschen. Einen Rechtsanspruch hat der Gast nicht, weder der erwachsene Gast, der ein Kinderschnitzel bestellt, noch derjenige, der sich ohne Aufpreis das bestellte Schnitzel mit seiner Begleitung teilen möchte. Dies ist Ausfluss der Vertragsfreiheit. Nichtsdestotrotz ist es Ausdruck von Gastlichkeit und gehört selbstredend zum Selbstverständnis einer dienstleistenden und kundenorientierten Branche, dass wir versuchen, die Wünsche der Gäste zu erfüllen."
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