
Weniger zahlen, wenn's nicht schmeckt - geht das?
"Eine Reklamation muss begründet sein. Geschuldet ist immer ein Produkt 'mittlerer Art und Güte'. Was mittlerer Art und Güte ist, bemisst sich regelmäßig nach der Verkehrsauffassung, also nach dem üblicherweise zu Erwartenden. Hier sind regionale Besonderheiten und die Unterschiedlichkeit der Betriebe zu beachten. Bei einer Reklamation muss der Wirt zunächst den Mangel beheben oder das Essen gegen ein einwandfreies Gericht umtauschen. Der Gast hat den Anspruch auf fehlerfreie Nachlieferung. Bei Speisen mit Fehlern wie einem Haar in der Suppe oder einer Schnecke im Salat wäre juristisch auch eine Preisminderung möglich. In der Regel aber wird dem Gast ein neues Gericht gebracht. Wird etwas serviert, was nicht bestellt wurde, kann der Gast entscheiden, ob er das nicht bestellte Essen akzeptiert. Wenn das Essen oder das Getränk nicht den Angaben in der Karte oder der Empfehlung des Kellners entsprechen, darf man das Bestellte zurückgehen lassen und etwas anderes verlangen. Wichtig ist generell die sofortige Reklamation. Ein nahezu verzehrtes Steak geschmacklich zu beanstanden, ist wenig glaubwürdig und berechtigt nicht zur Minderung."
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