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  • 10 Dinge, die im Restaurant erlaubt sind – oder eben nicht

Zum Artikel 10 Dinge, die im Restaurant erlaubt sind – oder eben nicht
Die Anrede "Herr Ober" gilt immer noch als korrekt. "Fräulein" ist unpassend. Die richtige weibliche Anrede wäre "Frau Ober". Im Sinne eines respektvollen Miteinanders heutzutage angemessen erscheint die Aufnahme des Augenkontakts mit der Servicekraft verbunden mit einem dezenten Zeichen oder Winken
Wie werden Kellner richtig angesprochen - Herr Ober, Fräulein?
"Die Anrede 'Herr Ober' gilt immer noch als korrekt. 'Fräulein' ist unpassend. Die richtige weibliche Anrede wäre 'Frau Ober'. Im Sinne eines respektvollen Miteinanders heutzutage angemessen erscheint die Aufnahme des Augenkontakts mit der Servicekraft verbunden mit einem dezenten Zeichen oder Winken."
©  fotostorm / Getty Images
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Der Gast kann jederzeit ein neues Gericht bestellen. Die Frage ist dann nur, ob er das zuvor gewünschte Essen bezahlen muss oder nicht. Sofern das Essen nicht den Angaben in der Karte entspricht, darf man das Bestellte zurückgehen lassen und etwas anderes verlangen. Schmeckt einem das gewünschte Essen und Getränk nicht – ohne, dass es dafür einen objektiven Grund gibt (zum Beispiel "versalzenes" Essen) – ist das kein Grund zur Reklamation. Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten.
Der Gast darf natürlich bestellen, wonach ihm beliebt. Nur: Der Gastwirt ist nicht verpflichtet, allen Wünschen nachzukommen. Die Speisekarte selbst ist lediglich die Einladung zur Unterbreitung eines Angebots durch den Gast. Über die Annahme kann der Gastwirt frei entscheiden. Es kann also auch vorkommen, dass der Gastwirt erst im Nachhinein darauf hinweist, dass ein bestimmtes Gericht „aus“ ist. Ebenso verhält es sich mit Sonderwünschen. Einen Rechtsanspruch hat der Gast nicht, weder der erwachsene Gast, der ein Kinderschnitzel bestellt, noch derjenige, der ohne Aufpreis sich das bestellte Schnitzel mit seiner Begleitung teilen möchte. Dies ist Ausfluss der Vertragsfreiheit. Nichtsdestotrotz ist es Ausdruck von Gastlichkeit und gehört selbstredend zum Selbstverständnis einer dienstleistenden und kundenorientierten Branche, dass wir versuchen, die Wünsche der Gäste zu erfüllen.
Die Anrede "Herr Ober" gilt immer noch als korrekt. "Fräulein" ist unpassend. Die richtige weibliche Anrede wäre "Frau Ober". Im Sinne eines respektvollen Miteinanders heutzutage angemessen erscheint die Aufnahme des Augenkontakts mit der Servicekraft verbunden mit einem dezenten Zeichen oder Winken
Eine Reklamation muss begründet sein. Geschuldet ist immer ein Produkt "mittlerer Art und Güte". Was mittlerer Art und Güte ist, bemisst sich regelmäßig nach der Verkehrsauffassung, also nach dem üblicherweise zu Erwartenden. Hier sind regionale Besonderheiten und die Unterschiedlichkeit der Betriebe zu beachten. Bei einer Reklamation muss der Wirt zunächst den Mangel beheben oder das Essen gegen ein einwandfreies Gericht umtauschen. Der Gast hat den Anspruch auf fehlerfreie Nachlieferung. Bei Speisen mit Fehlern wie einem Haar in der Suppe oder einer Schnecke im Salat wäre juristisch auch eine Preisminderung möglich. In der Regel aber wird dem Gast ein neues Gericht gebracht. Wird etwas serviert, was nicht bestellt wurde, kann der Gast entscheiden, ob er das nicht bestellte Essen akzeptiert. Wenn das Essen oder das Getränk nicht den Angaben in der Karte oder der Empfehlung des Kellners entsprechen, darf man das Bestellte zurückgehen lassen und etwas anderes verlangen. Wichtig ist generell die sofortige Reklamation. Ein nahezu verzehrtes Steak geschmacklich zu beanstanden, ist wenig glaubwürdig und berechtigt nicht zur Minderung.
Sollte der Gast seine bestellte Portion nicht schaffen, ist es in der Regel möglich, sich die Reste einpacken zu lassen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht, da in einem Restaurant zum Verzehr an Ort und Stelle serviert wird. Dennoch haben sich viele Betriebe darauf gerade mit Blick auf einen achtsamen Umgang mit Essen eingestellt. Für Nachschlag im Restaurant muss in der Regel auch bezahlt werden.
Der Gast ist frei von der Speisekarte wählen. Dem Gastwirt obliegt es, dem Wunsch zu entsprechen.
Der Wirt hat das Hausrecht. Er darf darüber entscheiden, was in seinem Restaurant erlaubt ist und was nicht. In der Regel wird ein Gastwirt kein Problem damit haben, wenn der Gast das Essen fotografiert – zumindest für den privaten Gebrauch. Anders kann das aussehen, wenn solch ein Bild auf sozialen Netzwerken veröffentlicht werden soll.
Es liegt in der Natur der Sache ein Restaurant aufzusuchen, um dort zu essen und zu trinken. Wir verkaufen ja keine Sitzplätze, sondern köstliche Speisen und Getränke mit herzlichem Service in angenehmem Ambiente. Ein Restaurant ist kein Wartesaal. Der Gastronom kann aufgrund seines Hausrechts frei entscheiden, wie er damit umgeht, wenn ein Gast nichts verzehren möchte. Das wird sicherlich auch davon abhängen, ob eine Person einer zehnköpfigen Tischgemeinschaft, die alle essen und trinken, keinen Hunger hat, oder ob sich ein Paar an einen gedeckten Tisch ans Fenster setzt, um gemeinsam den Blick zu genießen.
Die Preisgestaltung ist ein hohes unternehmerisches Gut. Wie der Gastwirt die Preise für welche Menge kalkuliert, liegt in seiner Entscheidung.
Wenn der Wirt nach mehrmaliger Aufforderung nicht innerhalb von 30 bis 45 Minuten die Rechnung bringt, kann der Gast – so die einschlägigen Gerichtsentscheidungen – das Lokal verlassen. Allerdings muss er seinen Namen und Anschrift für eine Zusendung der Rechnung hinterlassen, um nicht eine Anzeige wegen Zechprellerei zu riskieren. Der Gast sollte sich an die Thekenkraft oder an den Gastwirt direkt wenden.
  • Restaurant
  • Hotel- und Gaststättenverband
  • Jürgen Benad

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