Nach dem Willen des Bundesrats sollen Schaulustige bei Unfällen künftig auch dann bestraft werden, wenn sie bei Unfällen Fotos von Todesopfern machen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss die Länderkammer.
Mit zunehmendem technischem Fortschritt komme es immer häufiger dazu, dass Schaulustige bei Unfällen Bildaufnahmen machten und sie über soziale Netzwerke verbreiteten. Das ist nicht nur verstörend für Unbeteiligte, die so etwas zu sehen bekommen, sondern erst recht traumatisierend für Angehörige der Opfer.
Die bestehenden Gesetze schützen aber nur lebende Menschen. Deshalb solle das Strafgesetz zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen entsprechend ergänzt werden, fordern die Politiker. Die Strafe soll bei bis zu zwei Jahren liegen.
