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Himmelslaternen Gefährliche Glühwürmchen

Himmelslaternen sind derzeit der Renner auf Partys und Hochzeiten: Romantisch leuchtend steigen sie in den Nachthimmel. Dort brennen sie eine Zeitlang, bis sie zur Erde zurückstürzen. Und hier setzt die Kritik ein: Denn die sanften Laternen könnten auch zu gefährlichen Brandsätzen mutieren.
Von Sylvie-Sophie Schindler

Für Punklady Nina Hagen stellt sich die Frage gar nicht erst - natürlich gibt es Ufos. Hat die schrille Sängerin damit etwa Recht? Steht Deutschland womöglich kurz vor einer Invasion von Außerirdischen? Zumindest glauben das einige Himmelsgucker. Ihre Beobachtung: "merkwürdige Leuchtobjekte", die nächtens herumschweben. Eine klare Sache - oder etwa nicht? Also, nichts wie ran ans Telefon und die Nummer der Ufo-Hotline vom "Centralen Erforschungsnetz außergewöhnlicher Himmelsphänomene" wählen. Doch Achtung, der Mann am anderen Ende der Leitung, Hobbyastronom Werner Walter, dürfte schon reichlich genervt sein. Seit Jahresanfang gab es knapp 1000 Falschmeldungen. "Wegen dieser Dinger", sagt Walter.

Nur mit Aufstiegserlaubnis

Gemeint sind die so genannten Skylaternen - auch bekannt als Wunsch- oder Kong-Ming-Laternen. Beliebte Hingucker auf Sommerpartys und Hochzeiten. Doch sorgen sie in Deutschland immer häufiger für Wirbel. Wo die einen Ufos sehen, wittern andere erhebliche Brandgefahr.

Dabei war doch alles ganz anders gemeint. Eigentlich versprechen die ursprünglich aus dem thailändischen Chiangmai stammenden Skylaternen nach einer 2000 Jahre alten Tradition nur Gutes. Damit bloß nichts schief geht, wird vor dem Aufsteigen ein Herzenswunsch in die Himmelslaterne geflüstert oder mit einem Filzstift auf die Skylaterne geschrieben.

Steigen bis auf 500 Meter Höhe

Um das Leuchtobjekt auf ihrem Weg Richtung Firmament zu bringen, wird eine Baumwollkerze angezündet, die unter einer Hülle aus Papier angebracht ist. Die Skylaterne funktioniert quasi wie ein Heißluftballon en miniature: ist die Luft in der Hülle durch die Flamme ausreichend erhitzt, steigt die Himmelslaterne senkrecht auf und hält sich - abhängig von der Größe der Laterne - 5 bis 20 Minuten in der Luft, in 250 bis maximal 500 Metern Höhe. Erlischt die Flamme, beginnt der Sinkflug. Die Laterne fällt in einem Radius von etwa 150 Metern wieder nach unten. Und wird im besten Fall umweltfreundlich entsorgt.

Doch was, wenn die noch brennende Laterne auf Abwege gerät oder abstürzt? "Wird sie durch Wind abgetrieben und landet beispielsweise in trockenen Bäumen oder auf Hausdächern, kann ein Brand entstehen", warnt Ulrich Marten, Leiter des Dezernats Luftverkehr für den Großraum Köln-Düsseldorf. Skylaternen würden als "ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb" bewertet. Die Konsequenz: Totalverbot für Skylaternen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln. Noch fehlt eine entsprechende bundesweite Rechtsgrundlage.

Behörden informieren

"Wir prüfen derzeit gesetzliche Maßnahmen", sagt Lothar Hofner, Sprecher des Innenministeriums Sachsen. Entschieden sei noch nichts. Grundsätzlich sollte man jedoch die zuständigen Ordnungsbehörden und die Polizei über das Vorhaben informieren. "Auf der sichersten Seite wäre man, wenn die Feuerwehr sozusagen 'bei Fuß' steht", sagt Hofner. "Man muss sich das schließlich mal vorstellen: da wird ein unkontrollierter Flugkörper mit offener Flamme losgelassen." Auch im Süden wird die Aufstiegserlaubnis abgelehnt. Nach der Bayerischen Brandschutzverordnung ist das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen verboten. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur im Einzelfall. "Einmal losgelassen, sind die Dinger nicht mehr in den Griff zu bekommen", sagt Reiner Hutka, Sprecher des Bayerischen Innenministeriums. "Je mehr Wind weht und je länger Trockenheit herrscht, desto höher ist das Risiko." Kommt die Sache vor Gericht, gilt der Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung.

Bisher ist der Schaden, der durch die Miniballons verursacht wurde, überschaubar. In Chemnitz stürzte Mitte August ein Lampion ab und setzte einen Dachstuhl in Brand. Sachschaden: mehrere tausend Euro. Ende Juli entzündete eine verirrte Skylaterne, aus der sich Brennpaste löste, einen Wintergarten in Aachen. Weitere Brände befürchtete die Stadt Dresden, als bekannt wurde, dass während der Hörspielnächte Ende August fliegende Laternen aus den Elbauen aufsteigen sollten. Die Landeshauptstadt sprach ein Laternen-Startverbot aus. Das Verwaltungsgericht sah die Sache anders.

Flugsicherung in Antragsnöten

Die Richter prüften einen Eilantrag der Veranstalterin gegen das Verbot und kamen zu dem Schluss: "Von dem Vorhaben geht keine hinreichend konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus". Aufgrund der lokalen Umstände sowie der für die nächsten Tage zu erwartenden Wetterlage sei kein sicherer Schluss auf zu erwartende Schäden möglich. Zudem beabsichtige die Antragstellerin den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Himmelsleuchten, insbesondere den Einsatz nur bei angemessener Windstärke und Windrichtung sowie die sichere Befestigung der Kerzen. Das Gericht halte auch angesichts "fehlender eindeutig belegbarer Schadensfälle die von der Stadt getroffene Gefahrenprognose für nicht tragbar", hieß es in der Begründung.

Wie beliebt die "Glühwürmchen" mittlerweile sind, zeigt die Anzahl der Anrufer bei der Deutschen Flugsicherung (DFS). Wer Skylaternen in der Nähe von Großflughäfen und anderen Flugplätzen steigen lassen will, benötigt von der DFS eine Genehmigung. Und zwar für jede einzelne Laterne - sie wird rein rechtlich als Luftfahrzeug behandelt. Für den Antrag genügt eine formlose E-Mail, die mindestens acht Tage vor dem Start abgeschickt werden muss. "In dieser Sommersaison kriegen wir über 100 Anfragen pro Tag", sagt Sprecher Axel Raab. "Wir kommen mit der Antragsbearbeitung kaum noch nach."

Bußgeld bis 1000 Euro

Wer Heißluftballons im Miniaturformat in bestimmten Regionen ohne Erlaubnis steigen lässt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeld bis zu 1000 Euro rechnen. Die mögliche Gefahren für den Luftverkehr: die Lichter könnten Piloten verunsichern oder in Triebwerke geraten. Trotzdem geht Raab von einer immer noch "extrem hohen Dunkelziffer" von Laternen aus, die ohne Genehmigung der DFS gestartet werden. Raab rät: "Auch, wer keinen Flughafen in seiner Nähe vermutet, sollte sich bei uns melden. Militärflugplätze beispielsweise werden häufig übersehen." Auch bei der DFS gibt es übrigens regelmäßig Ufo-Meldungen. "Erklärt man den Leuten, dass es sich lediglich um Himmelslaternen handelt, wollen sie das manchmal nicht wahrhaben", sagt Raab. Ein Mann habe geblafft, so einfach könne man es sich nicht machen.

"Ist der Start erlaubt, sollte man sich ausreichend über die richtige Handhabe informieren", sagt Lothar Hofner, Sprecher des Innenministeriums Sachsen. "Wie bei Feuerwerken gilt die sachgerechte Anwendung." Unter den Sicherheitshinweisen, die jeder Gebrauchsanweisung beiliegen, findet sich unter anderem Folgendes: "Bitte beachten Sie, dass die Skylaterne nur bis zu einer Windstärke von maximal zwei Beaufort starten darf. Zulässig ist der Aufstieg also nur bei Windstille oder sehr leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken kann die Skylaterne abgetrieben werden und dadurch Schäden, wie beispielsweise Brände und Verletzungen verursachen."

Weiter wird empfohlen, die Himmelslaterne nur dann aufsteigen zu lassen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich sind. Verboten ist außerdem, die Mini-Heißluftballons an Schnüren zu befestigen. Wem die Sache dann doch zu "heiß" - im wahrsten Sinne des Wortes - ist, der kann sich auch Lothar Hofner anschließen: "Man sollte sich seinen Spaß einfach woanders suchen. Damit ist man besser beraten."

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