Wer einen neuen Reisepass beantragt, soll künftig kein Passbild mehr zur Behörde mitbringen müssen. Das Foto für den Pass solle künftig vor Ort auf dem Amt gemacht werden, um Manipulationen zu verhindern, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich nach Ministeriumsangaben derzeit in der Länder- und Verbändebeteiligung. Für die Neuregelung soll es eine zweijährige Übergangsfrist geben.
Ministerium will Betrug vorbeugen
Mit dem neuen Gesetz soll die Manipulation bei Passfotos eingedämmt werden. Das bisherige Verfahren, bei dem Antragssteller ein mitgebrachtes Passbild bei der Behörde abgeben, sei "nicht mehr zeitgemäß", da diese Fotos manipuliert sein könnten, sagte der Sprecher. Als Beispiel nannte er das so genannte "Morphing" - dabei werden Fotos zweier Menschen "so miteinander vereinigt, dass man mit bloßem Auge nicht mehr erkennen kann, ob es die eine oder andere Person ist", sagte der Sprecher. "Daraus ergibt sich ein Sicherheitsrisiko bei der Identifizierung von Personen bei der Passvorführung." Nach Angaben des Sprechers hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr 950 Fälle von Ausweismissbrauch registriert, im Vorjahr seien es 727 Fälle gewesen. Diese Zahlen bezögen sich lediglich auf den Einsatzbereich der Bundespolizei.
Handel befürchtet Verlust in Millionenhöhe
Unklar ist indes noch, wie der Einzelhandel den zu erwartenden Umsatzeinbruch auffangen soll. "Da die Fotohändler mit der Erstellung der Passbilder nicht nur den höchsten Deckungsbeitrag erzielen, sondern dieser Service auch maßgeblich für Kundenfrequenz in den Geschäften sorgt, würde dieser Plan Millionenumsätze im Handel vernichten", schrieben der Präsident des Handelsverband Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser, und der Vorsitzende des Bundesverbands Technik des Einzelhandels (BVT), Frank Schipper, am Montag in einem Brief an Innenminister Horst Seehofer CSU). "Angesichts der ohnehin angespannten Lage im stationären Einzelhandel stellt dies eine existenzielle Bedrohung für viele mittelständische Unternehmen dar." Betroffene Verbände haben noch bis Ende des Monats Zeit für eine Stellungnahme. Danach berät die Bundesregierung intern bevor sie einen Kabinettsbeschluss fasst. Die Neuerungen sollen nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft treten - falls Bundestag und Bundesrat innerhalb der kommenden Monate zustimmen also ungefähr im Sommer 2022.