Ein Mädchen schafft es nicht richtig auf einen Sessellift am Feldberg und stürzt mehrere Meter in die Tiefe. Für die damals Achtjährige endete ihr Skikurs im März vergangenen Jahres mit einem dreitägigen Krankenhausaufenthalt und mehreren Prellungen, wie die Eltern berichteten. Vor dem Amtsgericht Schönau verantworten muss sich deshalb ein Mitarbeiter der Herzogenhornbahn in Todtnau (Kreis Lörrach). Er bestritt die Vorwürfe.
Im Einstiegsbereich sei für ihn nicht ersichtlich gewesen, dass das Kind nicht richtig zu sitzen kam, äußerte der Beschuldigte zum Prozessauftakt. Neben dem Mädchen seien zwei Frauen auf denselben Sessel gestiegen. Er habe lediglich gesehen, dass eine der beiden die Hand bereits am Sicherheitsbügel hatte, der für die Fahrt heruntergezogen werden muss. Daraufhin habe er sich um die nächsten Menschen in der Reihe gekümmert - und keinen Anlass gesehen, den Lift anzuhalten.
Staatsanwaltschaft wirft Unaufmerksamkeit vor
Der Staatsanwaltschaft zufolge hätte der Mitarbeiter den Zwischenfall jedoch mitbekommen müssen. Durch ein rechtzeitiges Stoppen des Lifts sei der tiefe Sturz vermeidbar gewesen. Sie wirft dem Mann fahrlässige Körperverletzung vor, er sei unaufmerksam gewesen und habe die Situation deshalb nicht erfasst.
Sowohl auf den Bildschirmen der Überwachungsanlage als auch im direkten Sichtfeld des Mitarbeiters sei deutlich zu erkennen gewesen, dass das Kind nicht richtig auf dem Sessel saß. Auch Richterin Ulrike Götz bemerkte nach Sichtung des Bildmaterials: "Das halbe Kind guckt raus."
Mitarbeiter habe nicht auf Monitor geschaut
Auf Nachfrage der Richterin räumte der Beschuldigte ein, dass der Zwischenfall auf den Bildschirmen der Überwachungsanlage zu sehen gewesen sei. Im laufenden Betrieb sei er jedoch auf den Bereich direkt vor dem Förderband konzentriert gewesen. Insbesondere die Kinder der Skischule, von der auch das Mädchen Teil war, hätten in dem Moment für reges Treiben gesorgt. Schreie habe er nicht gehört, ein Handzeichen sei ihm nicht gegeben worden. Erst durch einen späteren Anruf habe er erfahren, dass ein Kind abgestürzt ist.
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Ein Betriebsleiter der Feldbergbahnen sagte als Zeuge aus und pflichtete dem bei, dass man im Liftbetrieb eher auf das schaue, was vor einem am Förderband geschehe als auf die Bildschirme. Allerdings werde von Servicemitarbeitern erwartet, nach den einsteigenden Menschen zu schauen bis der Sicherheitsbügel ganz unten ist.
Ein Urteil wird Mitte Februar erwartet.
Mutter des Kindes: Wollen keinen Schuldigen finden
Auch das betroffene Mädchen und dessen Mutter sagten als Zeugen aus. Sie habe keine Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht und auf eine Zivilklage verzichtet, so die Mutter. Es gehe der Familie nicht darum, einen Schuldigen zu finden, sondern um die Aufarbeitung des Falls, damit so etwas nicht nochmal passiere. Ihre Tochter fahre trotz des Unfalls weiterhin gerne Ski.
Infolge des Vorfalls habe man die Technik der Herzogenhornbahn und der Feldbergbahn erweitert, sagte der Bürgermeister von Feldberg und vorübergehende Geschäftsführung der Feldbergbahnen GmbH, Johannes Albrecht (parteilos), der Deutschen Presse-Agentur. Eine neue videobasierte Software gibt demnach ein visuelles und akustisches Signal, sollte im Liftbetrieb registriert werden, dass etwas nicht stimmt.
Im Laufe des Verfahrens sollen ebenfalls die beiden Frauen, die in dem betroffenen Sessel gesessen haben, geladen werden. Eine der beiden hatte das Mädchen den Angaben nach mehrere Minuten festgehalten und es schließlich loslassen müssen, als sie die Kraft verließ.