Haftstrafe

Artikel zu: Haftstrafe

Polizeiauto

Vergewaltigung auf der Wache: Haftstrafe für französischen Ex-Polizisten

Ein französischer Polizist hat die Anzeige einer Frau wegen häuslicher Gewalt aufgenommen - und sie anschließend vergewaltigt. Nun wurde der 58-Jährige in der Pariser Vorstadt Melun zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er habe der Frau psychologischen Schaden zugefügt und zudem das Ansehen von Polizei und Justiz beschädigt, hieß es am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Der inzwischen aus dem Dienst ausgeschiedene Polizist hatte die Tat gestanden und eingeräumt, dass er sich "ekelhaft" verhalten habe. 
Landgericht Berlin

Mehrjährige Haftstrafen für Mitglieder von Hamas-Untergrundzelle in Berlin

Vier Mitglieder einer Untergrundzelle der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas sind am Mittwoch in Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Kammergericht der Hauptstadt sprach sie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig. Damit entschied erstmals ein Oberlandesgericht in Deutschland, dass es sich bei der Hamas um eine terroristische Vereinigung im Ausland im Sinn des deutschen Strafgesetzbuchs handelt. 
Darstellung der Justitia

Feuer mit Millionenschaden in Ulmer Theaterlager: Haftstrafe für Brandstifter

Neun Monate nach einem verheerenden Großbrand im Lager des Ulmer Theaters ist ein 42-Jähriger als Brandstifter verurteilt worden. Das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt verhängte nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren gegen ihn. Es sah als erwiesen an, dass er im Juni in dem Lager am Ulmer Bahnhof absichtlich Feuer gelegt hatte.
Figur von Justitia vor Gesetzestexten

Nach Mord mit 120 Messerstichen: Keine Sicherungsverwahrung für 30-Jährigen

Ein wegen Mordes mit 120 Messerstichen an einer Kollegin verurteilter Mann aus Niedersachsen kommt nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben vom Mittwoch in einem sogenannten Nachverfahren, in dem es entsprechend der gesetzlichen Regelungen um die Anordnung der Sicherungsverwahrung ging. Es gebe aktuell keine ausreichenden Tatsachen, denen zufolge er für die Allgemeinheit gefährlich sei.