Aufenthaltsrecht
Senat erlaubt in 186 Härtefällen weiteres Bleiberecht

Der Berliner Senat erlaubt in 186 Härtefällen weiteres Bleiberecht für Menschen mit voriger Ausreisepflicht. Foto: Martin Schutt
Der Berliner Senat erlaubt in 186 Härtefällen weiteres Bleiberecht für Menschen mit voriger Ausreisepflicht. Foto
© Martin Schutt/dpa

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Türkei, Georgien, Moldau: Die Härtefallkommission prüft viele Fälle von Menschen, die keinen Rechtsanspruch auf Aufenthalt in Deutschland haben, aber in denen humanitäre Gründe wichtig sind.

In zahlreichen Härtefällen beim Streit um Ausreise oder Bleiberecht von Ausländern hat der Senat größtenteils einen weiteren Aufenthalt in Deutschland bewilligt. Die Härtefallkommission, die in bestimmten Bereichen eingeschaltet wird, habe 367 Fälle angemeldet, die 656 Menschen betrafen, wie aus dem aktuellen Jahresbericht der Kommission hervorgeht. 

Über 221 Fälle sei beraten worden, Innensenatorin Iris Spranger (SPD) habe über 217 Ersuchen entschieden und in 186 Fällen (86 Prozent) die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht (2021: 77 Prozent, 2022: 96 Prozent, 2023: 91 Prozent, 2024: 90 Prozent). Die sechs häufigsten Herkunftsländer der Menschen in den Härtefallverfahren waren Türkei, Georgien, Aserbaidschan, Armenien, Moldau und Serbien.

Jeder dieser Fälle werde von der Härtefallkommission individuell beraten und geprüft, hieß es. Die Senatorin entscheide dann unter Würdigung der persönlichen und humanitären Umstände. „So konnten wir vielen Menschen in schwierigen Lebenslagen eine verlässliche Bleibeperspektive eröffnen“, teilte Spranger mit.

dpa