Der Brandenburger Landtag prüft nach dem Austritt von drei Ex-BSW-Abgeordneten wegen verfassungsrechtlicher Bedenken eine Gesetzesänderung zur Bildung einer Gruppe. Bisher ist dies nach dem Austritt aus einer Fraktion nicht möglich. Der Ex-BSW-Abgeordnete André von Ossowski (parteilos) schlägt vor, dass der Landtag zu einem Zusammenschluss nach Abspaltung aus einer Fraktion im Einzelfall Ja sagt. "Wir brauchen Chancengleichheit", sagte von Ossowski.
SPD und CDU sehen Hürden. "Entscheidend ist eine Lösung, die auch in konfliktgeladenen Situationen verlässlich besteht", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz. Fachleute sollten Vorschläge machen. Sein CDU-Kollege Steeven Bretz sagte, die aktuelle Regelung sei möglicherweise verfassungsrechtlich problematisch. Deshalb sollten Experten in einer Anhörung Stellung nehmen.
BSW-Fraktion verlor fünf Mitglieder
Die Abgeordneten Melanie Matzies, von Ossowski und Reinhard Simon waren im November nach Streit aus dem BSW ausgetreten und hatten unter anderem autoritäre Tendenzen als Grund genannt. Matzies und Simon traten wieder in die Partei ein, verließen nach dem Ende der SPD/BSW-Koalition im Januar aber erneut das BSW - und die Fraktion.
Die drei hatten sich vorbehaltlich zu einer Gruppe zusammengeschlossen und angekündigt, sie wollten die geplante SPD/CDU-Koalition grundsätzlich unterstützen. Finanzminister Robert Crumbach und Landtagsvizepräsidentin Jouleen Gruhn wechselten von der BSW- in die SPD-Fraktion.
Opposition gegen Änderung
Die Opposition aus AfD und BSW lehnt Änderungen ab. "Der vorgelegte Gesetzentwurf befördert meiner Meinung nach eine Zersplitterung des Landtags und fördert weitere Steuermittelausgaben für politische Konstellationen, die der Wähler nicht gewollt hat", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch.
Das BSW kritisierte, dass die ausgetretenen Abgeordneten signalisiert hätten, die Koalition zu unterstützen. Der Parlamentarische Geschäftsführer Falk Peschel warnte davor, sich im "vorauseilenden Gehorsam" zum "Wurmfortsatz einer Landesregierung" zu degradieren.
Auszählung für Frage der Mehrheit
Die Landtagsmehrheit stimmte dafür, dass der Hauptausschuss sich weiter damit beschäftigt. Die AfD beantragte eine Auszählung, weil ihr unklar erschien, ob die Mehrheit zustande kam. Schließlich stimmten laut Vizepräsidentin Gruhn 45 Parlamentarier dafür, 35 dagegen.
Im Gesetz steht, dass Landtagsmitglieder, die derselben Partei angehören oder wegen Wahlvorschlägen derselben Partei in den Landtag gewählt wurden, bisher jeweils nur eine Fraktion bilden dürfen. Die Regelung war 2016 beschlossen worden, als SPD und Linke regierten, weil eine Spaltung der AfD-Fraktion befürchtet worden war.