Streit
Schlichter statt Richter – Konflikte unter Nachbarn regeln

Malte Priesmeyer ist Vorsitzender der Berliner Schiedspersonen. Foto: Jens Kalaene/dpa
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Streit mit dem Nachbarn? Ein Berliner Schiedsmann verrät, warum Schlichten nicht nur günstiger, sondern auch sinnvoller ist – und weshalb manchmal ein Glas Schnaps hilft.

Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es jederzeit. Doch mit den höheren Temperaturen zieht es die Menschen zunehmend ins Freie - das birgt zusätzliches Potenzial für Streit: Die Musik vom Balkon nebenan ist zu laut, der blühende Baum ragt über den Gartenzaun, der Nachbar schmeißt schon wieder auf den Balkon den Grill an. Doch was tun, wenn das Gegenüber keine Einsicht zeigt? Verklagen? Das kann teuer werden - und dauern. 

Malte Priesmeyer, Vorsitzender der Berliner Landesvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS), nennt eine Alternative: das Schiedsverfahren. Rund 40 Schiedspersonen versuchen in der Hauptstadt zu schlichten, wenn es Zoff gibt. Priesmeyer ist einer von ihnen und vermittelt - neben drei weiteren Ehrenamtlichen - zwischen Streithähnen im Bezirk Neukölln. 

"Findet man gemeinsam eine Lösung für den Streit, ist die Akzeptanz für den vereinbarten Vergleich viel größer", erklärt der Schiedsmann mit Blick auf seine Erfahrung. Zugleich ist das, was die Streitenden vereinbaren, verbindlich wie ein Gerichtsurteil: 30 Jahre ist der geschlossene Vergleich vollstreckbar. Heißt: Hält sich eine Partei nicht an die Vereinbarung, kann der Gerichtsvollzieher diese vollstrecken. 

"Man könnte viel Quatsch von den Gerichten fernhalten, wenn ein Schiedsverfahren obligatorisch wäre", meint Priesmeyer, der selbst bei einem Bezirksamt in Berlin angestellt ist. Im benachbarten Brandenburg sowie mehreren anderen Bundesländern ist bei gewissen Streitigkeiten zunächst ein Schiedsverfahren verpflichtend. Erst wenn dies gescheitert ist, kann sich ein Gericht mit dem Fall befassen. In Brandenburg sei dadurch eine Entlastung der Amtsgerichte spürbar, so der BDS-Vorsitzende.

 

Die Berliner Landesvereinigung setzt sich für ein vergleichbares Vorgehen in der Hauptstadt ein. "Wir hätten gerne verpflichtend das Verfahren: Erst zum Schlichter, dann zum Richter", so der 52-Jährige. In der Hauptstadt gibt es jährlich etwa 130 bis 150 Verfahren, in Brandenburg sind es jährlich 3.000 bis 4.000. 

Was sind die Vorteile eines Schiedsverfahrens

Die Kosten sind gering. Sie variieren je nach Verlauf und Ausgang des Verfahrens und sind in den Bundesländern unterschiedlich. Die Schiedsperson erheben etwa Kosten für Porto, das Ausdrucken von Seiten. Schiedsmann Priesmeyer nimmt nach eigenen Angaben 50 Euro Kostenvorschuss von der Person, die sich bei ihm meldet und um eine Schlichtung bittet. Darüber werden die anfallenden Kosten abgerechnet, fast immer bekommen die Kostenschuldner ein paar Euro zurück, wie der Schlichter berichtet. "Später fallen nochmals 10 Euro an bei einer erfolgreichen Vermittlung."

Welche Fälle eignen sich für ein Schlichtungsverfahren? 

Insbesondere zivilrechtliche Konflikte zwischen Nachbarn wie Hundegebell, zu laute Musik, Geruchsbelästigungen durch Grillen; der Streit über Hecken, Zäune oder Grundstücksgrenzen sowie die Nutzung gemeinsamer Flächen. "Je weiter die Menschen an der Stadtgrenze Berlins wohnen, desto häufiger geht es bei den Konflikten um Grundstücksgrenzen." 

"Bei Fällen aus der Innenstadt wird meist um Lärm gestritten", berichtet Priesmeyer. "Bei einem Prozess gibt es einen Gewinner und eine Verlierer - die Nachbarschaft ist dann häufig völlig kaputt." Einen Vergleich hätten beide Seiten erarbeitet. "Wer sich einigt, für den gibt es ein Glas Schnaps bei mir - natürlich auch alkoholfrei." 

Aber auch strafrechtliche Fälle wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder leichtere Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigungen dürfen die Schiedspersonen in Berlin schlichten. 

Wie läuft so ein Verfahren ab? 

Derjenige, der einen Schlichtungsverfahren anstrebt, wendet sich an die Schiedsperson in seinem Bezirk und berichtet von dem Problem. Diese wendet sich dann an die Gegenseite und setzt einen Termin für den Schlichtungstermin fest. Dies erfolgt bei ihm in der Regel mit einem formellen Ladungsschreiben, wie Priesmeyer berichtet. 

In seinem Fall erfolgt die Verhandlung dann nach Büroschluss in seiner Freizeit am Abend am Wohnzimmertisch. Er kenne aber auch Kollegen, die ein Büro im Bezirksamt dafür hätten, schildert er. Nach gelungener Schlichtung wird der Vergleich dann zu Papier gebracht - und ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Häufig komme es aber auch gar nicht zu einem formellen Verfahren, berichtet der Neuköllner Schiedsmann. "Oft reichen ein paar Gespräche zur Vermittlung. Wir nennen das Tür- und Angel-Fälle." 

Was passiert, wenn ich nicht zu dem Schiedsverfahren komme?

Die Parteien sind verpflichtet, zu erscheinen. Wer nicht kommt, riskiert ein Ordnungsgeld bis zu 75 Euro, so Priesmeyer. Auch die kompletten Verfahrenskosten könnten dann anfallen. 

Wer kann Schiedsfrau oder Schiedsmann werden? 

Es handelt sich um ein Ehrenamt. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber sollten vor allem eine gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und Geduld mitbringen. Juristische Vorkenntnisse sind kein Muss, können aber hilfreich sein. Gefragt ist auch die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen. Mit Blick auf die Lebenserfahrung sollte man in der Regel mindestens 30 Jahre sein. 

Wer sich engagieren möchte, kann bei der Verwaltung seines Stadtbezirks erfahren, ob dieses Ehrenamt bald neu vergeben wird. Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

dpa