Der Landtag von Schleswig-Holstein will ein klares Zeichen für die wehrhafte Demokratie setzen. Ein fraktionsübergreifender Antrag zeichnet den Weg für eine verfassungsrechtliche Überprüfung der AfD auf. Die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und SSW bringen diesen gemeinsam ein. Die FDP-Fraktion beteiligt sich nicht. Die AfD ist im Schleswig-Holsteinischen Landtag nicht vertreten. Sie scheiterte bei der Wahl 2022 mit 4,4 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.
Mit dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, ein gestaffeltes Verfahren vorzubereiten. Zunächst soll aber abgewartet werden, ob das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag der AfD gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextrem ablehnt.
Federführung des Bundes
Wenn das der Fall ist, solle unter Federführung des Bundes eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, um Belege für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu sammeln. Falls die Arbeitsgruppe zu einem belastbaren Ergebnis komme, solle sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein AfD-Verbotsverfahren einsetzen.
Koch: Antrag ist kein Verbotsantrag
CDU-Fraktionschef Tobias Koch betonte, der Antrag sei kein AfD-Verbotsantrag. Er beschreibe aber das weitere Vorgehen. Die Entscheidung liege alleine beim Bundesverfassungsgericht. Sollten die Experten zu dem Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD, ein Teilverbot einzelner Landesverbände oder für einen Ausschluss der AfD von der Parteienfinanzierung vorliegen, "müssen wir handlungsfähig sein".
Aus Sicht der SPD-Fraktionsvorsitzenden Serpil Midyatli kann der Landtag ein wichtiges Zeichen setzen. "Wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung angegriffen wird, darf der Staat nicht nur kritisieren, er muss handeln." Das Menschenbild der AfD gehe von der Ungleichheit von Menschen verschiedener Herkunft aus. Es unterscheide zwischen deutscher und fremder Herkunft. Diese völkische Auffassung widerspreche der Menschenwürde, dem Gleichheitsgrundsatz und dem Rechtsstaatsprinzip, betonte die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende.

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SSW warnt vor Minderheitenfeindlichkeit der AfD
Für den SSW betonte Fraktionschef Christian Dirschauer, es gehe um die Botschaft, nicht zu warten, bis es vielleicht zu spät sei. Beim SSW schrillten die Alarmglocken, weil die AfD minderheitenfeindlich sei.
Lasse Petersdotter betonte als Fraktionschef der Grünen: "Unsere Demokratie ist wehrhaft." Der gemeinsame Antrag sei das klare Signal, die liberale Demokratie zu schützen. "Was wir heute mit diesem Antrag machen, ist, dass wir quasi die Werkzeuge, die die wehrhafte Demokratie hat, auf den Tisch legen und sortieren." Petersdotter warnte vor dem Trugschluss, dass die AfD in Schleswig-Holstein nicht aktiv sei, nur weil sie nicht im Landtag vertreten sei.
Der FDP-Fraktionschef Christopher Vogt begründete das Fernbleiben seiner Fraktion: "Wenn es dann ausreichend Beweise dafür gibt, dass sie aggressiv-kämpferisch unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will, kann und sollte sie verboten werden. Wir sollten die Verfassungsschutzbehörden ihre Arbeit machen lassen und nicht ungewollt den für die AfD wichtigen Opfermythos bedienen."
Antrag bezieht sich auf Bundesamt für Verfassungsschutz
In dem Landtagsantrag heißt es: "Der Landtag stellt fest, dass die Partei Alternative für Deutschland (AfD) Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist und mehrere Landesverbände schon als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden sind. Zuletzt hat auch das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Aufgrund der dagegen gerichteten Klage ist diese Einstufung derzeit im Rahmen eines Stillhalteabkommens ausgesetzt."
Mittel der wehrhaften Demokratie anwenden
Der Landtag sehe es als seine Pflicht an, die Mittel der wehrhaften Demokratie sorgfältig abgewogen aber entschlossen anzuwenden, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen und ihren Erhalt langfristig zu sichern.