Die Tage werden kürzer, die dunklen Stunden zahlreicher und die Unfallgefahren für Radfahrer größer - Hessens Innenminister rät ihnen daher zu geeigneten Vorsichtsmaßnahmen. "Reflektierende Kleidung und funktionierende Beleuchtung am Fahrrad sind entscheidend, damit Radfahrer bei Dunkelheit und schlechtem Wetter gut sichtbar sind", teilt Roman Poseck (CDU) der Deutschen Presse-Agentur mit. Grundsätzlich könne jeder Radfahrer "zur eigenen Sicherheit beitragen, schon alleine durch die Entscheidung einen Helm zu tragen".
Hessens Polizei rät Radlern, ihr Fahrverhalten und Tempo an die Jahreszeit anzupassen: "Im Nassen und Dunklen können schlüpfrige Bereiche und Schäden an der Fahrbahn nicht immer rechtzeitig gesehen werden." Und generell gelte: "Alkohol und Verkehrsteilnahme beißen sich, auch mit dem Rad."
Innenminister Poseck erläutert mit Blick auf Hessen: "Bei Fahrradfahrern ist die Anzahl der Unfälle letztes Jahr glücklicherweise um mehr als 250 Fälle auf knapp 5.400 Unfälle zurückgegangen. Die Polizei wird im Sinne der Verkehrssicherheit auch mit Kontrollen unterstützen, dass Verkehrsregeln eingehalten werden." Rücksichtnahme von allen im Straßenverkehr sei wichtig - "in unserer aller Interesse", ergänzt der oberste Chef der hessischen Polizei.
Zwölf tödlich verunglückte Radfahrer im vergangenen Jahr
Laut dem Innenministerium sind im vergangenen Jahr zwölf Radfahrerinnen und Radfahrer bei Unfällen in Hessen tödlich verletzt worden.
Dem ADAC Hessen-Thüringen zufolge sollten Radfahrer die Beleuchtung ihres Fahrrads regelmäßig prüfen. "Gesetzlich vorgeschrieben sind Vorder- und Rückleuchten sowie Front- und Rückreflektoren", teilt der ADAC mit. Zudem sollten die Reflektoren an den Pedalen und den Speichen sauber sein.
Leuchtbänder machen Tretbewegung schon von weitem erkennbar

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Fahrräder und E-Bikes ohne serienmäßige Lichtanlage müssen laut ADAC mit Akkuleuchten ausgestattet werden, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Zusätzlich können Radfahrer in der Dunkelheit reflektierende Hosenschoner oder Leuchtbänder für Arm- und Fußgelenke benutzen. Autofahrer erkennen so an der Tretbewegung schon von weitem, dass jemand mit dem Rad unterwegs ist.
"Licht hilft aber nicht nur dabei, dass ich nicht überfahren werde. Erst wenn ich, zum Beispiel an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung, von einem von links kommenden Fahrzeug gesehen werde, habe ich Anspruch auf meine Vorfahrt", erklärt ein Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Hessen. "Mit anderen Worten: Nur mit Beleuchtung werde ich bei Dunkelheit auf dem Fahrrad zu einem Verkehrsteilnehmenden, der von den anderen beachtet wird."
Besondere Gefahren für die jüngsten Radfahrer
ADAC-Verkehrssicherheitsexperte Alejandro Melus weist auch auf die Jüngsten hin: "Durch ihre geringe Körpergröße werden Kinder im Straßenverkehr häufig erst spät gesehen." Sie seien sich auch der Gefahren oft noch nicht ausreichend bewusst.
Dem ADAC Hessen-Thüringen zufolge verunglücken die meisten Kinder im Verkehr zwischen 7.00 und 8.00 Uhr. Gegenwärtig sind in Hessen Schulferien - nach Schulbeginn am 20. Oktober dürften wieder viele Mädchen und Jungen zum Unterricht radeln.
Was kostet Radeln ohne Licht?
Mit welchen Strafen müssen Fahrradfahrer rechnen, wenn sie ohne Licht erwischt werden? Fahren ohne Beleuchtung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 20 Euro geahndet wird. Kommt es zu einer Gefährdung, erhöht sich der Betrag auf 25, bei einem Unfall auf 35 Euro.
Der ADFC Hessen betont: "Grundsätzlich gibt es zu viele Unfälle, bei denen Radfahrende in Mitleidenschaft gezogen werden. Gute Beleuchtung hilft, sich davor zu schützen."
ADAC: Nicht jede Warnweste taugt etwas
Auch reflektierende Westen für Radfahrer können hilfreich sein - doch der ADAC ruft hier auch zur Vorsicht auf. Er habe bereits dreimal Warnwesten aus dem Handel getestet: "Ein Großteil der Westen fällt hierbei durch, da sie nicht ausreichend reflektieren und so die Sichtbarkeit nicht wesentlich verbessern", erklärt der Verband. Käuferinnen und Käufer sollten prüfen, "ob sie die Norm EN 17353 erfüllen und wirklich reflektieren". Das gelte auch für Warnwesten im Auto für Unfälle.