Untersuchungsausschuss Opposition im U-Ausschuss lehnt Bericht zu Messari-Becker ab

Etliche Stunden lang hat Lamia Messari-Becker im Februar im Untersuchungsausschuss zu ihrer Entlassung als Staatssekretärin ausg
Etliche Stunden lang hat Lamia Messari-Becker im Februar im Untersuchungsausschuss zu ihrer Entlassung als Staatssekretärin ausgesagt. Neben ihr geht hier der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD). (Archivbild) Foto
© Lando Hass/dpa
3.700 Seiten Akten, eine Million Euro Kosten – und immer noch bleibt der Rauswurf einer hessischen Staatssekretärin umstritten. Der Untersuchungsausschuss endet bald, der Rechtsstreit geht weiter.

Alle drei Oppositionsfraktionen im hessischen Landtag weisen den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur spektakulären Entlassung einer Staatssekretärin zurück. AfD, Grüne und FDP kündigten nach der Übergabe der rund 150-seitigen Dokumentation von Berichterstatter Jörg Michael Müller (CDU) in Wiesbaden jeweils Sondervoten an, mit denen sie ihre abweichenden Meinungen dokumentieren wollen.

Diese sollen für die nächste Ausschusssitzung am 24. November formuliert werden. Die abschließende Beratung des Berichts mitsamt der Sondervoten ist am 11. Dezember im Wiesbadener Landtagsplenum geplant. Damit würde der Untersuchungsausschuss zur Entlassung der parteilosen Wirtschaftsstaatssekretärin Lamia Messari-Becker enden. 

Ex-Staatssekretärin kann Stellungnahme abgeben

Der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir schicken Frau Messari-Becker den Abschlussbericht zur Stellungnahme. Das geht heute noch in die Post." Die Ex-Staatssekretärin bekomme als Betroffene die für sie relevanten Seiten des Berichts.

Der Landtag teilte mit: "Der Abschlussbericht basiert auf der Vernehmung von 27 Zeuginnen und Zeugen sowie drei Sachverständigen während 14 Sitzungen. Die Akten umfassen rund 3.700 Seiten." Die Kosten für den Ausschuss sind im Haushaltsplan mit rund einer Million Euro angesetzt. 

Minister: "Nicht hinnehmbares Fehlverhalten" im Privatleben

Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) hatte im Juli 2024 seine Entlassung seiner Staatssekretärin Messari-Becker mit einem "nicht hinnehmbaren Fehlverhalten" im Privatleben begründet, ohne dies öffentlich zu erklären. Tatsächlich warf er der Bauphysik-Professorin insbesondere vor, in einem Elterngespräch am Gymnasium ihrer Tochter mit ihrer Position als Staatssekretärin Druck ausgeübt zu haben – für eine bessere Abiturnote. 

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Messari-Becker wies dies als falsch zurück, sie wehrte sich mit Anwälten dagegen und sprach von Rufschädigung. Vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden scheiterte sie Ende 2024 in einem Eilverfahren gegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Die Richter verwiesen auf einen Vertrauensverlust bei Mansoori - das reiche aus für die Entlassung einer politischen Beamtin wie Messari-Becker.

Ex-Staatssekretärin wehrt sich weiter vor Gericht

Die Ex-Staatssekretärin beschreitet indessen weiterhin den Rechtsweg. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Wiesbaden sagte der dpa: "Frau Messari-Becker verfolgt ihr Begehren im Wege der Klage weiter. Damit ist das Hauptsacheverfahren anhängig." Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. 

Ein Abschlussbericht und drei angekündigte Sondervoten: Die politischen Einschätzungen der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses gehen weit auseinander. Die SPD-Fraktion etwa stellte mit Blick auf Messari-Becker fest, der Abschlussbericht zeige, "dass die Landesregierung zu jeder Zeit rechtmäßig gehandelt hat und die Entlassung zwingend geboten war. Die Entlassung war sachlich gerechtfertigt, rechtlich fehlerlos und politisch ohne Alternative. Ein Skandal fand zu keiner Zeit statt."

Kontrolle oder Rechtfertigung des Regierungshandelns?

Bei der Opposition sprachen beispielsweise die Grünen von einem Abschlussbericht, "der zentrale Fragen des Untersuchungsauftrages unbeantwortet lässt und die politischen Abläufe rund um die Entlassung von Staatssekretärin Messari-Becker einseitig und selektiv darstellt. Schwarz-Rot macht aus einem Ausschuss zur Kontrolle des Regierungshandelns ein Gremium zur Rechtfertigung des Regierungshandelns."

dpa