Das Rügener LNG-Terminal darf seinen Strom vorläufig weiter über schiffseigene Verbrennungsmotoren erzeugen. In einem Rechtsstreit am Bundesverwaltungsgericht um die nach wie vor fehlende Landstromanlage des Terminals räumte das StALU Vorpommern (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) dem Betreiber eine weitere Frist bis 30. April 2026 ein. Ob die Landstromanlage noch gebaut werden muss, erscheint indes fraglich.
Laut Genehmigung sollte das Terminal schon ab Anfang 2025 per Landstrom versorgt werden. Im Hafen Mukran sollte dafür eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) entstehen. Das Umweltamt gewährte jedoch eine verlängerte Frist bis Ende dieses Jahres.
Betreiber will Strom weiter über Verbrennungsmotoren erzeugen
Der Terminalbetreiber Deutsche Regas setzt unterdessen weiter auf die Stromerzeugung durch die schiffseigenen Verbrennungsmotoren. Das Unternehmen argumentiert, dass die Motoren dank nachgerüsteter Katalysatoren sogar weniger Schadstoffe ausstießen als eine KWK-Anlage an Land. Auch sämtliche Lärmgrenzwerte würden eingehalten.
Um die Frage, welche Art von Genehmigung für die Fortsetzung der Stromerzeugung über die Generatoren notwendig ist, stritten das Unternehmen und die Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Umweltamt hat ein Verfahren für eine Änderungsgenehmigung eingeleitet. Das ist aufwendig, weil es auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit einschließt. Die Deutsche Regas hält das für unnötig und klagte auf eine schnellere Erlaubnis.
Aktuell keine Bedenken gegen Genehmigung
In der mündlichen Verhandlung machte das Umweltamt deutlich, dass es Stand jetzt keine Bedenken hat, eine weitere Stromerzeugung über die Generatoren an Bord zu genehmigen. Es müssten allerdings noch verschiedene Stellungnahmen, etwas der Stadt Binz, abgewartet werden. Die Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis 15. Dezember.
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Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde auch lange darum gerungen, ob eine gütliche Einigung zwischen der Behörde und der Deutschen Regas möglich ist. Letztlich wird das Gericht allerdings eine Entscheidung in dem Streit treffen müssen. Wann das so weit sein wird, blieb offen. Eventuell soll ein Verkündungstermin Anfang nächster Woche festgelegt werden.