Wegen eines Brandanschlags auf ein Wohnmobil mit drei schlafenden Menschen waren eine Frau und ein Mann verurteilt worden – nun muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen. Der BGH bestätigte das Vorliegen von Revisionen in dem Fall, über die zuvor der "Nordkurier" berichtet hatte. Das Landgericht Schwerin hatte im vergangenen Juli eine damals 61 Jahre alte Frau zu zwölf Jahren und sechs Monaten und einen Bekannten von ihr zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann das Wohnmobil im Mai 2023 auf einem Campingplatz in Dömitz im Auftrag der Frau mit Benzin übergoss und anzündete. Der bereits schlafende Ex-Ehemann der Frau wurde durch den Brandgeruch wach. Er weckte seine Lebensgefährtin und deren Kind, alle drei konnten das Wohnmobil verlassen. Sie erlitten laut Gericht keine schlimmeren Verletzungen. Der Brandanschlag war offenbar der Gipfelpunkt eines länger schwelenden Scheidungsstreits.
Auf Freispruch plädiert
Die Frau hatte stets bestritten, den Auftrag gegeben zu haben. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und noch im Gerichtssaal Revision angekündigt. Sie wurde unter anderem wegen Anstiftung zum versuchten Mord verurteilt. Ihr Bekannter hatte im Prozess kein Geständnis abgelegt. Er wurde unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt. Auch sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.
Nach Angaben eines Sprechers des BGH in Karlsruhe haben die beiden Beschuldigten Revision eingelegt. Die Akten liegen demnach seit vergangener Woche vor. "Ein Entscheidungstermin lässt sich derzeit noch nicht absehen." Der BGH muss nun prüfen, ob es etwa Rechts- oder Verfahrensfehler in dem Prozess gab.