Rechtsextremismus
Haft und Bewährungsstrafen im "Knockout 51"-Prozess

Im zweiten "Knockout 51"-Prozess vor dem Thüringer Oberlandesgericht Jena sind Urteile gefallen. (Symbolbild) Foto: Martin Schut
Im zweiten "Knockout 51"-Prozess vor dem Thüringer Oberlandesgericht Jena sind Urteile gefallen. (Symbolbild) Foto
© Martin Schutt/dpa
Im zweiten Prozess um "Knockout 51" vor dem Thüringer Oberlandesgericht sind die Urteile gefallen. Die zuständige Staatsschutzkammer sieht in der Gruppe eine kriminelle Vereinigung.

Das Oberlandesgericht in Jena hat drei mutmaßliche Rechtsextremisten wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der Gruppe "Knockout 51" verurteilt. Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte soll nach dem Willen der Staatsschutzkammer für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Ein 35 Jahre und ein 44 Jahre alter Mitangeklagter haben Bewährungsstrafen in Höhe von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten erhalten. Das Urteil in diesem Prozess ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr als ein Kampfsportverein

In seinem Urteil stuft die Staatsschutzkammer des Gerichts "Knockout 51" als kriminelle Vereinigung ein. Es habe sich bei dieser Gruppierung nicht nur um einen Kampfsportverein gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer, Matthias Blaszczak, bei der Verkündung des Urteils. "Sie war vielmehr Teil einer politischen Strategie." "Knockout 51" sei von Anfang an auf die Begehung von Gewaltstraftaten angelegt gewesen.

In diesem zweiten "Knockout 51"-Prozess hatte der Generalbundesanwalt drei Männer angeklagt, die Führungsfiguren oder wichtige Unterstützer von "Knockout 51" sein sollen. Nach dem Willen des Generalbundesanwalts sollten die Männer deshalb zwischen drei und fünf Jahre in Haft. Die Verteidiger der Angeklagten hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. 

In Eisenach gegründet

In einem ersten "Knockout-51"-Verfahren waren durch das Oberlandesgericht in Jena bereits vier Rechtsextremisten als führende Mitglieder der Gruppe zu Haftstrafen verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei "Knockout-51" handelt es sich um eine in Eisenach gegründete Gruppe, die sich vor allem in der Stadt in Westthüringen als Ordnungsmacht präsentierte und dort versucht hatte, einen "Nazi-Kiez" zu schaffen.

dpa

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