Festnahme

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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe betont: Abschiebehaft muss von Richter angeordnet werden

Die Festnahme von Ausländern zur Abschiebehaft muss von einem Richter angeordnet werden. Ist dies im Ausnahmefall vorab nicht möglich, muss die richterliche Anordnung sofort nachgeholt werden, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in drei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen betonte. Die Rechte von drei Ausländern, die sich mit Verfassungsbeschwerden an das Gericht wandten, wurden demnach verletzt. (Az. 2 BvR 329/22 u.a.)
Migrationsfeindliche Proteste in Epping im August

Londoner Polizei nimmt versehentlich freigelassenen Sexualstraftäter wieder fest

Die Fahndung nach dem in England versehentlich freigelassenen Sexualstraftäter ist nach fast zwei Tagen beendet. Der Mann sei am Sonntagmorgen im Norden Londons von der Polizei gestellt und verhaftet worden, teilte die Polizei der britischen Hauptstadt mit. Hinweise aus der Bevölkerung hätten zu seiner Festnahme geführt. Die Polizei werde ihn den Strafvollzugsbehörden übergeben. Der Äthiopier werde abgeschoben, erklärte Premierminister Keir Starmer im Onlinedienst X.