Im Rechtsstreit zwischen Fortuna Düsseldorf und dem Land Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht in Münster ein Verfahrensende vorgeschlagen. Laut Mitteilung von Freitag hat das Gericht mit Beschluss vom 22. Oktober die Beteiligten daraufhin hingewiesen, dass das Urteil aus der Vorinstanz wohl auch am OVG im Grundsatz Bestand haben würde.
Allerdings hat der 4. Senat des OVG eine Einschränkung gemacht. Das Verwaltungsgericht hatte dem Land untersagt, 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfe zurückzufordern. Die Rückforderung eines Teils der Hilfen sei dagegen mit einer anderen Begründung voraussichtlich rechtmäßig.
Fortuna Düsseldorf prüft OVG-Hinweis
Nach dpa-Informationen handelt es sich dabei um eine Summe im Rahmen unter 500.000 Euro. Das Gericht wollte auf Nachfrage mit Bezug auf den Datenschutz keine weiteren Details nennen. Beide Streitparteien haben jetzt rund vier Wochen Zeit, das Verfahren einvernehmlich zu beenden. Dazu müsste der Zweitligist seine Klage teilweise zurücknehmen. Fortuna Düsseldorf sagte der Deutschen Presse-Agentur, den Beschluss zu prüfen.
"Nach dem eindeutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zeigt auch der Hinweis des OVG NRW, dass uns die Corona-Hilfen grundsätzlich zustehen", sagte Fortuna Düsseldorfs Finanzvorstand Arnd Hovemann. "Nur ein kleiner Teil der bewilligten Fördersummen sollen nicht mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen verbunden, sondern abstiegsbedingt und daher rückzuerstatten sein. Dies werden wir im Detail prüfen und den Hinweis des OVG NRW entsprechend beantworten."
In der Vorinstanz erfolgreich
Der heutige Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf hatte sich in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf im April 2025 durchgesetzt. Das Gericht hatte geurteilt, dass das Land nicht berechtigt sei, von dem Verein die Rückzahlung von rund 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen zu fordern. Das Land hatte argumentiert, dass die vom Verein beklagten Umsatzrückgänge nicht nur durch die Corona-Pandemie bedingt waren, sondern auch durch den Abstieg in die 2. Liga im Jahr 2020.
Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil kritisiert, dass das Land bzw. die für die Corona-Hilfen zuständigen Bezirksregierungen bei der Bewertung keinen einheitlichen Maßstab angelegt haben. So sei bei einem ostwestfälischen Fußballverein bei der Bewilligung der Hilfen der Abstieg und der damit verbundene Rückgang bei den Umsätzen nicht berücksichtigt worden. Diese Ungleichbehandlung verletzte Fortuna Düsseldorf in ihren Rechten, hatte das Verwaltungsgericht geurteilt.
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Verluste durch Geisterspiele
Fortuna hatte auf die Geisterspiele, also Spiele ohne Zuschauer während der Pandemie, und die damit verbundenen großen Einnahmeverluste verwiesen. Weil das Land Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat, ist das Urteil aus der Vorinstanz noch nicht rechtsgültig und der Verein kann weiterhin nicht über die 1,7 Millionen Euro verfügen. Laut Mitteilung von Mai 2025 beklagt der Verein dadurch einen Wettbewerbsnachteil im Ligabetrieb.