EU-Recht
Regeln für Handwerker in NRW - Brüssel leitet Verfahren ein

Maurer, die bestimmte Bauanträge stellen wollen, müssen in NRW niedergelassen oder beschäftigt sein oder dort wohnen. (Symbolbil
Maurer, die bestimmte Bauanträge stellen wollen, müssen in NRW niedergelassen oder beschäftigt sein oder dort wohnen. (Symbolbild) Foto
© Felix Kästle/dpa

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Eine Sonderregel in NRW verursacht Kritik: Maurer und Zimmerleute, die bestimmte Bauanträge stellen wollen, müssen in NRW leben oder niedergelassen sein. Die EU-Kommission sieht einen Rechtsverstoß.

Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen Deutschland wegen der Wohnsitzvorgabe für bestimmte Handwerker in NRW ein. Nordrhein-Westfalen schreibe als einziges Bundesland vor, dass Handwerker bestimmter Gewerke wie Maurer oder Zimmerleute, die Bauanträge für kleinere Gebäude stellen möchten, in diesem Bundesland wohnhaft, niedergelassen oder beschäftigt sein müssen, kritisiert die Behörde. 

Das hindere Handwerker aus anderen Bundesländern und anderen EU-Staaten daran, diese Dienstleistung zu erbringen und sei ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Beanstandungen zu reagieren.

dpa