Klimaprotest
Gericht bestätigt Polizeiauflagen für Demo in Werne

Klimaschützer wollten bei einem Demonstrationszug direkt vor dem Gersteinwerk in Werne starten. Die Polizei hatte Bedenken und e
Klimaschützer wollten bei einem Demonstrationszug direkt vor dem Gersteinwerk in Werne starten. Die Polizei hatte Bedenken und erteilte Auflagen. (Archivbild) Foto
© Thomas Banneyer/dpa

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Mit einer großen Demo vor den Toren eines Gaskraftwerks wollen Klimaschützer am Samstag ein Zeichen gegen die Energiepolitik der Bundesregierung setzen. Doch es gibt Streit um den Startpunkt.

Klimaschützer sind auch mit ihrem zweiten Eilantrag gegen die von der Polizei verfügte Streckenänderung für eine geplante Großdemonstration in Werne gescheitert. Nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag lehnte auch das Oberverwaltungsgericht in Münster den Eilantrag des Veranstalters der Demo „Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen“ ab. Das teilte das OVG am Abend mit. 

Die Demonstration am Samstag darf demnach nicht vor dem Werktor des Gersteinwerks starten. Laut den Auflagen der Polizei liegt der Startpunkt auf Höhe einer Kläranlage, die mehrere 100 Meter entfernt vom Werkstor liegt.

Der Beschluss ist laut Gericht nicht anfechtbar. Die Demo richtet sich gegen den Bau neuer Gaskraftwerke. Zu der Kundgebung haben Greenpeace, Fridays for Future, der BUND sowie Campact aufgerufen. Laut Gericht werden rund 5.000 Demonstranten erwartet. 

Der Streit drehte sich im Wesentlichen um den Startpunkt der Demo. Die Kläger wollten erreichen, dass die Auftaktkundgebung vor den Toren des Gersteinwerks stattfinden kann - und somit in Sicht- und Hörweite eines mit Erdgas betriebenen Kraftwerks von RWE.

Die Polizei hatte dagegen einen anderen Startpunkt verfügt und das im Wesentlichen mit öffentlichen Aufrufen zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk begründet. Sie stützte sich dabei auf Mobilisierungsaufrufe für die Demo. Für Packlisten wurde unter anderem empfohlen, Proviant und Sekundenkleber mitzubringen sowie Wechselkleidung, um nicht unmittelbar optisch als Klimaaktivist aufzufallen.

Keine Distanzierung vom Aufruf

Laut dem 15. Senat des OVG gibt es keine Zweifel daran, dass es durch einzelne Teilnehmer der Versammlung zu Störaktionen gegen kritische Infrastruktureinrichtungen auf dem Gelände des Kraftwerks und des gegenüberliegenden Umspannwerkes kommen könnte. Die Gruppierung „Ende Gelände“ habe dazu seit längerem öffentlich aufgerufen. 

„Derartige von einzelnen Teilnehmern zu erwartende Störungen der öffentlichen Sicherheit sind der gesamten Versammlung unter den gegebenen Umständen zuzurechnen“, sagte das OVG zur Begründung der Ablehnung des Eilentscheids. Denn trotz Kenntnis der Aufrufe von „Ende Gelände“ habe sich die Veranstalterin hiervon nicht öffentlich distanziert und zu einer ausschließlich gewaltfreien Demonstration aufgerufen.

Polizei fürchtet Störaktionen Dritter

Das Kraftwerk befindet sich in Werne an der Stadtgrenze zu Hamm, wo noch bis Sonntag ein Klimacamp von Klimaaktivisten stattfindet. Es werden mehrere Tausend Teilnehmer erwartet - darunter auch mehrere Hundert aus dem europäischen Ausland.

dpa